Eigentümerin prüft ihren Grundsteuerbescheid vor dem eigenen Haus in einem Weindorf in Rheinland-Pfalz

Grundsteuer in Rheinland-Pfalz 2026 richtig berechnen und prüfen

Ihr neuer Grundsteuerbescheid weist einen anderen Betrag aus als in den Jahren zuvor? So geht es derzeit vielen Eigentümern in der Pfalz. Häufig stellt sich dann die Frage, ob die Zahl stimmt und warum der Nachbar weniger zahlen muss. Seit 2025 gelten zwar neue Werte, doch hinter der Grundsteuer steckt eine Rechnung, die sich mit den eigenen Unterlagen in wenigen Minuten nachvollziehen lässt. Wie das geht, zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt an einem echten Musterhaus.

Das Wichtigste in Kürze

Wie viel Grundsteuer Sie zahlen, entscheidet am Ende der Hebesatz Ihrer Gemeinde. Jede Stadt und Gemeinde in Rheinland-Pfalz legt ihn selbst fest. In Grünstadt liegt er für bebaute Grundstücke zum Beispiel bei 580 Prozent und in Bad Dürkheim bei 540 Prozent. Für das Musterhaus des Landesamts für Steuern ergeben sich daraus rund 509 Euro beziehungsweise rund 474 Euro im Jahr.

Gerechnet wird nach der Formel Grundsteuerwert mal Steuermesszahl mal Hebesatz. Die ersten beiden Schritte übernimmt das Finanzamt, während der letzte Schritt bei Ihrer Gemeinde liegt. Das Baujahr Ihres Hauses wirkt sich dabei deutlich stärker aus als die Größe des Grundstücks.

Wer am 1. Januar Eigentümer ist, zahlt die Grundsteuer für das ganze Jahr. Das gilt auch dann, wenn die Immobilie im Sommer verkauft wird. Den Ausgleich regeln Verkäufer und Käufer im Kaufvertrag.

Der Bundesfinanzhof hat das in Rheinland-Pfalz geltende Bundesmodell im Dezember 2025 bestätigt. Gegen einen überhöhten Wert können Sie trotzdem vorgehen, etwa wenn der Bescheid falsche Angaben enthält oder der Grundsteuerwert mindestens 40 Prozent über dem tatsächlichen Wert Ihrer Immobilie liegt.

Wie hoch ist die Grundsteuer in Rheinland-Pfalz?

Das hängt vor allem davon ab, wo Ihr Haus steht. Rheinland-Pfalz rechnet nach dem sogenannten Bundesmodell, weshalb im ganzen Land dieselben gesetzlichen Messzahlen gelten. Über den entscheidenden letzten Faktor bestimmt jedoch jede Stadt und Gemeinde selbst. Gemeint ist der sogenannte Hebesatz. Dadurch kann dasselbe Haus in zwei Nachbarorten spürbar unterschiedlich viel kosten. Für die Städte unserer beiden Büros gelten aktuell die folgenden Werte:

StadtHebesatz Grundsteuer BHebesatz Grundsteuer AMusterhaus pro Jahr
Grünstadt580 %465 %rund 509 €
Bad Dürkheim540 %345 %rund 474 €

Als Makler in Grünstadt und Bad Dürkheim kennen wir diese beiden Städte besonders gut. Das Vorgehen ist aber in jeder Gemeinde in Rheinland-Pfalz dasselbe. Ihren eigenen Hebesatz finden Sie im Bescheid oder auf der Website Ihrer Stadt beziehungsweise Verbandsgemeinde.

Zahlen aus dem Internet sollten Sie mit Vorsicht betrachten. Viele Seiten nennen noch veraltete Hebesätze oder rechnen mit Messzahlen, die es im Gesetz gar nicht gibt. Verlässlich sind nur die Angaben der Stadt Grünstadt und der Stadt Bad Dürkheim sowie Ihre eigenen Bescheide.

In drei Schritten zur eigenen Grundsteuer

Grundsteuer RLP berechnen in drei Schritten mit Grundsteuerwert, Steuermesszahl und Hebesatz am Beispiel Grünstadt

Die Berechnung folgt einem klaren Ablauf, an dessen Ende drei Zahlen miteinander multipliziert werden.

Zuerst ermittelt das Finanzamt zum Stichtag 1. Januar 2022 den Grundsteuerwert Ihres Grundstücks. Bei Wohnhäusern fließen dabei vor allem eine gesetzlich festgelegte Durchschnittsmiete, die Wohnfläche, das Baujahr und der Bodenrichtwert ein.

Anschließend wird dieser Wert mit der Steuermesszahl multipliziert. Laut § 15 Grundsteuergesetz beträgt sie für Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Eigentumswohnungen 0,31 Promille. Unbebaute Grundstücke und Geschäftsgrundstücke werden mit 0,34 Promille angesetzt. Bei Baudenkmälern verringert sich die Messzahl um 10 Prozent. Das Ergebnis dieser Rechnung heißt Grundsteuermessbetrag.

Zum Schluss wendet Ihre Gemeinde ihren Hebesatz auf diesen Messbetrag an. Daraus ergibt sich Ihr Jahresbetrag.

Zu diesen drei Stufen gehören auch drei Bescheide. Den Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbescheid erhalten Sie vom Finanzamt. Der eigentliche Grundsteuerbescheid kommt anschließend von Ihrer Gemeinde. Zahlen müssen Sie erst aufgrund dieses letzten Bescheids.

Ein Haus, drei Hebesätze

Wie viel allein der Ort ausmacht, zeigt das Musterhaus des Landesamts für Steuern. Dabei handelt es sich um ein Einfamilienhaus aus dem Jahr 2005 mit 130 Quadratmetern Wohnfläche, einer Garage und 538 Quadratmetern Grundstück. Für dieses Haus ergeben sich ein Grundsteuerwert von 283.100 Euro und ein Messbetrag von 87,76 Euro.

HebesatzRechnungBetrag pro Jahr
370 % (Beispielwert des Landesamts)87,76 € × 3,7324,71 €
540 % (Bad Dürkheim)87,76 € × 5,4473,90 €
580 % (Grünstadt)87,76 € × 5,8509,01 €

Dasselbe Haus kostet in Grünstadt also rund 184 Euro mehr im Jahr als im Beispiel des Landesamts. Bei Ihrem eigenen Haus fällt der Ausgangswert natürlich anders aus, doch das Prinzip bleibt gleich.

Grundlage ist der Musterfall „Grundfall Baujahr 2005“ des Landesamts für Steuern. Die Hebesätze stammen von den Städten Grünstadt und Bad Dürkheim. Alle Beträge haben wir auf dieser Basis selbst berechnet.

Ihren Bescheid in zwei Minuten nachrechnen

Für eine eigene Kontrolle benötigen Sie lediglich zwei Zahlen. Den Messbetrag finden Sie im Messbescheid, während der Hebesatz im Bescheid Ihrer Gemeinde steht. Teilen Sie den Hebesatz durch 100 und multiplizieren Sie das Ergebnis mit dem Messbetrag. Bei einem Messbetrag von 87,76 Euro und einem Hebesatz von 580 Prozent ergibt das 87,76 × 5,8 = 509,01 Euro.

Weicht der Betrag auf Ihrem Bescheid dennoch ab, muss das kein Fehler sein. Gemeinden fassen nämlich häufig mehrere Abgaben in einem Bescheid zusammen. In Bad Dürkheim kommt für Kirchenmitglieder zum Beispiel die Ortskirchensteuer vom Grundbesitz hinzu. Für Weinberge und andere landwirtschaftliche Flächen erhebt die Stadt außerdem die sogenannten landwirtschaftlichen Nebengefälle.

Das Baujahr zählt mehr als 1.000 Quadratmeter Grundstück

Häufig wird angenommen, dass vor allem ein großes Grundstück die Grundsteuer in die Höhe treibt. Im Bundesmodell trifft das allerdings nur bedingt zu. Das zeigen die Varianten, in denen das Landesamt sein Musterhaus durchgerechnet hat. Wir haben die Ergebnisse für Sie auf den Grünstädter Hebesatz von 580 Prozent übertragen.

Baujahr des MusterhausesMessbetragBetrag in Grünstadt
200587,76 €509,01 €
198060,39 €350,26 €
vor 194950,34 €291,97 €

Mit einem älteren Baujahr sinkt der Betrag hier um mehr als 200 Euro. Ein höherer Bodenrichtwert von 250 statt 220 Euro macht dagegen nur rund 6 Euro im Jahr aus.

Der Grund dafür liegt in der Bewertungsmethode. Wohnhäuser bewertet das Finanzamt über einen vereinfachten Ertragswert. Ein jüngeres Haus hat eine längere Restnutzungsdauer und wird mit einer höheren Durchschnittsmiete angesetzt, weshalb es als wertvoller gilt. Der Bodenwert fließt dagegen nur in deutlich verringerter Form ein und fällt deshalb kaum ins Gewicht.

Wer in einem Neubau wohnt, ist von der neuen Grundsteuer deshalb meist stärker betroffen als der Nachbar im Altbau. Auch die Frage, was 1.000 Quadratmeter kosten, lässt sich nicht pauschal beantworten, weil die Fläche nur über den Bodenwert einfließt.

Warum die Grundsteuer in der Region gestiegen ist

Dass viele Eigentümer bei uns in Grünstadt und Bad Dürkheim heute mehr zahlen als früher, hat zwei Gründe. Zum einen hat Grünstadt den Hebesatz im Juni 2025 rückwirkend zum 1. Januar 2025 von 520 auf 580 Prozent angehoben. Auslöser war die rückwirkend erhöhte Kreisumlage des Kreises Bad Dürkheim. Auch Bad Dürkheim hob den Hebesatz im Nachtragshaushalt 2025 rückwirkend von 465 auf 540 Prozent an. Für 2026 sind beide Hebesätze unverändert geblieben.

Zum anderen liegt ein Grund in der Reform selbst. Nach Berechnungen für Rheinland-Pfalz, auf die sich unter anderem die Stadt Grünstadt beruft, tragen Wohngrundstücke heute einen größeren Teil der Steuerlast als Geschäftsgrundstücke. Selbst wenn eine Stadt insgesamt nicht mehr einnimmt, kann Ihr Wohnhaus also teurer werden.

Seit März 2025 wären in Rheinland-Pfalz zwar getrennte Hebesätze für Wohn- und Gewerbegrundstücke möglich. Grünstadt und Bad Dürkheim verzichten wegen rechtlicher Bedenken aber bewusst darauf.

Wohnen Sie in einer Ortsgemeinde im Leiningerland oder rund um Freinsheim, gilt der Hebesatz Ihrer Ortsgemeinde. Dieser steht ebenfalls in Ihrem Bescheid. Wenn Sie gerade über einen Kauf nachdenken, empfehlen wir Ihnen einen kleinen Puffer bei den laufenden Kosten, da die Hebesätze jedes Jahr neu beschlossen werden.

Wer die Grundsteuer zahlt und wann sie fällig wird

Zahlen muss, wer am 1. Januar Eigentümer ist. Gehört das Haus mehreren Personen, haften alle gemeinsam. Diese Pflicht geht auch auf Erben über. Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag „Geerbtes Haus verkaufen„.

Fällig wird die Grundsteuer in vier Raten zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Solange sich nichts ändert, gilt der Bescheid auch für die Folgejahre. Bewahren Sie ihn deshalb sorgfältig auf.

Nicht zu verwechseln ist die Grundsteuer mit der Grunderwerbsteuer. Während Sie die Grundsteuer als Eigentümer jedes Jahr für den Besitz Ihrer Immobilie zahlen, fällt die Grunderwerbsteuer nur einmal beim Kauf an. In Rheinland-Pfalz beträgt sie 5 Prozent des Kaufpreises. Ausführlich erklären wir das für Sie in unserem Beitrag zur Grunderwerbsteuer.

Grundsteuer beim Hausverkauf fair aufteilen

Verkaufen Sie Ihr Haus im Laufe des Jahres, bleiben Sie gegenüber der Gemeinde trotzdem für das ganze Jahr zuständig. Erst ab dem folgenden Jahr richtet die Gemeinde den Bescheid an den Käufer.

Damit die Kosten fair verteilt sind, wird die Grundsteuer im Kaufvertrag aufgeteilt. In der Regel übernimmt der Käufer sie ab der Übergabe und erstattet Ihnen seinen Anteil. Eine gesonderte Meldung ist dafür nicht erforderlich, weil die Finanzverwaltung den Eigentümerwechsel über das Grundbuchamt erfährt.

Wir empfehlen Ihnen, den aktuellen Bescheid direkt zu Ihren Verkaufsunterlagen zu nehmen. Kaufinteressenten möchten die laufenden Kosten kennen, weshalb eine klare Zahl Vertrauen schafft. Welche weiteren Kosten beim Verkauf anfallen, zeigt unser Überblick zu den Hausverkauf-Kosten.

Hausverkauf geplant? Wir behalten jedes Detail im Blick.

Wir begleiten Sie persönlich von der Bewertung bis zum Notartermin und achten darauf, dass auch Details wie die Aufteilung der Grundsteuer im Kaufvertrag sauber geregelt sind.

Immobilienmakler Bad Dürkheim

Worauf Vermieter achten sollten

Als Vermieter dürfen Sie die Grundsteuer über die Nebenkosten an Ihre Mieter weitergeben, sofern der Mietvertrag das vorsieht. Die Betriebskostenverordnung führt sie ausdrücklich als umlagefähige Kosten auf. Ein kurzer Hinweis auf den gestiegenen Hebesatz Ihrer Stadt in der Abrechnung macht die Erhöhung für Ihre Mieter nachvollziehbar.

Weniger bekannt ist eine Entlastung bei Leerstand. Sinkt der normale Rohertrag Ihres Grundstücks ohne Ihr Verschulden um mehr als die Hälfte, kann Ihnen die Gemeinde nach § 34 Grundsteuergesetz 25 Prozent der Grundsteuer erlassen. Mit dem Rohertrag sind dabei im Wesentlichen die üblichen Mieteinnahmen gemeint. Den Antrag stellen Sie bis zum 31. März des Folgejahres bei Ihrer Gemeinde. Bei gefördertem Wohnraum mit bestehender Förderzusage sinkt zudem die Messzahl um 25 Prozent. Ob sich das Vermieten insgesamt noch lohnt, beleuchten wir im Beitrag Haus verkaufen oder vermieten.

Wenn der Bescheid zu hoch erscheint

Viele Eigentümer hatten gehofft, dass Gerichte das Bundesmodell insgesamt kippen. Im Dezember 2025 hat der Bundesfinanzhof jedoch entschieden, dass die Regeln verfassungskonform sind. Ein Einspruch, der sich nur gegen das System richtet, hat damit kaum noch Aussicht auf Erfolg. Gegen konkrete Fehler können Sie aber weiterhin vorgehen. Dabei empfiehlt sich das folgende Vorgehen:

  1. Prüfen Sie die Angaben im Wertbescheid. Kontrollieren Sie dabei Grundstücksfläche, Wohnfläche, Baujahr, Gebäudeart, Garagen und Bodenrichtwert. Schon eine einzige falsche Angabe kann viel ausmachen.
  2. Wenden Sie sich an die richtige Stelle. Einwände gegen Grundsteuerwert oder Messbetrag richten Sie an das Finanzamt. Fragen zu Hebesatz, Zahlung oder Erlass klären Sie mit Ihrer Gemeinde, die selbst an diese Werte gebunden ist.
  3. Achten Sie auf die Frist. Für einen Einspruch haben Sie einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids Zeit. Auch nach Ablauf dieser Frist lässt sich ein Fehler unter Umständen noch korrigieren. Ob das in Ihrem Fall möglich ist, sollten Sie von einem Steuerberater prüfen lassen.
  4. Nutzen Sie bei großen Abweichungen den 40-Prozent-Weg. Liegt der Grundsteuerwert mindestens 40 Prozent über dem tatsächlichen Wert Ihrer Immobilie zum 1. Januar 2022, wird nach § 220 Abs. 2 Bewertungsgesetz der niedrigere Wert angesetzt. Den Nachweis erbringen Sie mit einem Gutachten des Gutachterausschusses oder eines dafür qualifizierten Sachverständigen. Alternativ kann auch ein Kaufpreis als Nachweis dienen, der höchstens ein Jahr vor oder nach diesem Stichtag erzielt wurde.

Zur ehrlichen Einordnung gehört allerdings, dass die Ersparnis wegen der niedrigen Messzahl oft kleiner ausfällt als gedacht. Läge der Marktwert unseres Musterhauses bei 200.000 statt 283.100 Euro, wären das in Grünstadt nur rund 149 Euro weniger im Jahr. Stellen Sie diese Ersparnis deshalb immer den Kosten eines Gutachtens gegenüber. Die nächste allgemeine Neubewertung steht laut Bewertungsgesetz übrigens zum 1. Januar 2029 an.

Ob sich ein Gutachten für Sie lohnt, lässt sich oft schon mit einer fundierten Einschätzung des Marktwerts klären. Wie wir dabei vorgehen, erfahren Sie im Beitrag Immobilienbewertung erklärt.

Fazit

Grundsteuer RLP auf einen Blick mit Formel, Hebesätzen für Grünstadt und Bad Dürkheim, Stichtag und Einspruchsfrist

Für Ihren Bescheid zählen am Ende nur zwei Zahlen. Gemeint sind der Messbetrag vom Finanzamt und der Hebesatz Ihrer Gemeinde. Geht die Rechnung auf, lohnt der zweite Blick vor allem auf Baujahr und Wohnfläche im Wertbescheid. Möchten Sie prüfen lassen, ob Ihr Grundsteuerwert zum Marktwert Ihrer Immobilie passt, oder planen Sie einen Verkauf? In beiden Fällen sind wir in Grünstadt und Bad Dürkheim gern persönlich für Sie da.

Häufige Fragen zur Grundsteuer

Wie hoch ist die Grundsteuer in Rheinland-Pfalz?

Für die Grundsteuer gibt es in Rheinland-Pfalz keinen einheitlichen Betrag, weil jede Gemeinde ihren Hebesatz selbst festlegt. Ein Einfamilienhaus wie das Musterhaus des Landesamts für Steuern kostet in Grünstadt rund 509 Euro und in Bad Dürkheim rund 474 Euro im Jahr. Den genauen Betrag für Ihr Haus finden Sie in Ihrem Grundsteuerbescheid.

Wird die Grundsteuer im Jahr 2026 erhöht?

Nein, in Grünstadt und Bad Dürkheim steigt die Grundsteuer 2026 nicht. Beide Städte bleiben bei ihren Hebesätzen von 580 und 540 Prozent. Andere Gemeinden in Rheinland-Pfalz beschließen ihren Satz jedoch jedes Jahr neu. Maßgeblich ist deshalb immer Ihr aktueller Bescheid.

Wie viel Grundsteuer zahlt man für 1.000 Quadratmeter?

Für 1.000 Quadratmeter gibt es keinen festen Grundsteuerbetrag, weil die Grundstücksgröße im Bundesmodell nur schwach ins Gewicht fällt. Deutlich wichtiger sind Baujahr und Wohnfläche Ihres Hauses, wie die Beispielrechnungen des Landesamts für Steuern zeigen. Prüfen Sie deshalb zuerst diese beiden Angaben in Ihrem Wertbescheid.

Wie kann ich meine Grundsteuer selbst berechnen?

Sie berechnen Ihre Grundsteuer selbst, indem Sie den Messbetrag aus dem Messbescheid mit dem Hebesatz Ihrer Gemeinde multiplizieren und das Ergebnis durch 100 teilen. Bei 87,76 Euro Messbetrag und 580 Prozent Hebesatz sind das zum Beispiel 509,01 Euro im Jahr. Weicht Ihr Bescheid davon ab, kann das an weiteren Abgaben liegen, die Gemeinden im selben Bescheid erheben.

Bild von Sebastian Brückmann

Sebastian Brückmann

Sebastian Brückmann ist Ihr Experte für professionelle Immobilienvermarktungen in der Pfalz. Mit seiner Doppelqualifikation als Diplom-Ingenieur (FH) und Master of Arts im Immobilienmanagement analysiert er Immobilien aus technischer und wirtschaftlicher Sicht. Als Diplom-Sachverständiger (DIA) und zertifizierter Immobilienmakler (DIA) begleitet er seine Mandanten kompetent durch alle Phasen des Vermarktungsprozesses.