FAQ
Hier finden Sie Antworten zu den aktuell wichtigsten Fragen rund um das Thema Immobilien
Seit Juni 2015 richtet sich die Provisionsfrage bei der Vermittlung von Mietwohnungen nach dem Bestellerprinzip. Das bedeutet, die Partei, die den Makler beauftragt hat, zahlt auch die Provision. Das ist in unserer Region in den meisten Fällen der Vermieter. Die Höhe der Provision ist dabei gesetzlich mit 2 Monats(kalt)mieten gedeckelt. Bei der Vermietung von Gewerbeobjekten sieht es hingegen anders aus. Hier darf der Makler von beiden Seiten eine Provision verlangen, die in der Höhe frei verhandelbar ist.
Ja, können Sie. Wir raten aber davon ab, denn die Beauftragung mehrerer Makler führt nicht zu einem höheren Kaufpreis für Sie und auch nicht zu einem schnelleren Verkauf. Im Gegenteil, oftmals sehen Käufer die sehr unterschiedlichen Annoncen der Makler und denken sich, hier ist etwas nicht in Ordnung. Sie sollten einen Makler aussuchen und diesem eine Chance von ca. 3 Monaten geben, Ihre Immobilie zu verkaufen. Daher prüfen Sie am Anfang genau welchen Makler Sie beauftragen.