Kaufnebenkosten in Rheinland-Pfalz 2025

Das Bild zeigt im Vordergrund ein Modellhaus mit rotem Dach, das auf mehreren gestapelten Euromünzen steht. Darunter liegen verschiedene Eurobanknoten, hauptsächlich 100- und 50-Euro-Scheine. Im Hintergrund ist eine Person im Anzug und mit Krawatte zu sehen, die mit einem Kugelschreiber eine Taste auf einem Taschenrechner drückt. Auf dem Tisch liegen zudem ein Blatt mit Diagrammen und eine Tabelle. Die Szene ist scharf auf das Hausmodell und das Geld im Vordergrund fokussiert, während der Hintergrund leicht verschwommen ist.

Die Kaufnebenkosten in Rheinland-Pfalz setzen sich aus den Kosten für den Notar und das Grundbuchamt (ca. 2 % des Kaufpreises), der Grunderwerbsteuer (5 % des Kaufpreises) und einer anteiligen Maklerprovision (ca. 3,57 % des Kaufpreises pro Partei) zusammen.

Notarkosten  Grundbuchkosten Grunderwerbsteuer Maklerprovision  Gesamt
ca. 1,5 % ca. 0,5 % 5 % 3,57 % pro Partei ca. 10,57 %

In Rheinland-Pfalz belaufen sich die durchschnittlichen Nebenkosten auf etwa 10,57 % des Kaufpreises.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kaufnebenkosten in Rheinland-Pfalz betragen etwa 10,57 % des Kaufpreises und setzen sich aus Notar- und Grundbuchkosten (ca. 2 %), Grunderwerbsteuer (5 %) sowie Maklerprovision (ca. 3,57 % pro Partei) zusammen.
  • Versteckte Nebenkosten wie Gutachten, Renovierungsarbeiten und Umzugskosten können Mehrkosten verursachen.
  • Die laufenden Nebenkosten nach dem Kauf umfassen regelmäßig anfallende Ausgaben wie Grundsteuer, Müllabfuhr, Wassergebühren, Versicherungen und Rücklagen für Instandhaltung, die jährlich mehrere hundert bis tausende Euro betragen können.
  • Sparpotenziale bei den Kaufnebenkosten bestehen unter anderem durch separate Ausweisung von Inventar, geschickte Standortwahl mit niedrigeren Steuersätzen und Eigenleistungen bei Umzug oder Renovierung.
  • Steuerliche Absetzbarkeit ist nur bei Vermietung oder gewerblicher Nutzung der Immobilie möglich.

Kaufnebenkosten Rechner

Berechnen Sie die Nebenkosten für Ihren Immobilienkauf in Rheinland-Pfalz und ganz Deutschland.

Üblicherweise 2 %
Üblicherweise 3,57 % pro Partei
In Rheinland-Pfalz derzeit 5 %

Was sind Kaufnebenkosten?

Neben dem eigentlichen Kaufpreis eines Immobilienkaufs fallen weitere Ausgaben an, die sogenannten Kaufnebenkosten. Diese setzen sich aus verschiedenen Gebühren und Abgaben zusammen, die beim Erwerb eines Hauses oder einer Wohnung zusätzlich zum Kaufpreis anfallen. Dazu zählen unter anderem die Notarkosten, die Eintragung ins Grundbuch, die Grunderwerbsteuer sowie gegebenenfalls eine Maklerprovision. Diese Posten machen zusammen einen nicht unerheblichen Teil der Gesamtkosten aus und betragen in Rheinland-Pfalz typischerweise rund 10,57 % des Kaufpreises.

Notar- und Grundbuchkosten: ca. 2 % des Kaufpreises

Beim Immobilienkauf in Deutschland führt kein Weg am Notar vorbei: Die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags ist gesetzlich vorgeschrieben und Voraussetzung für einen rechtlich wirksamen Eigentumsübergang. Neben der Beurkundung fallen weitere Gebühren an, zum Beispiel für die Eintragung ins Grundbuch.

Insgesamt sollten Sie für Notar- und Grundbuchkosten rund 2 % des Kaufpreises einkalkulieren. Diese setzen sich aus den Gebühren für die Vertragsbeurkundung, die Grundbucheintragungen sowie gegebenenfalls weiteren Leistungen – wie der Einrichtung eines Notaranderkontos oder der Eintragung von Dienstbarkeiten – zusammen. In besonderen Fällen können die Gebühren auch höher ausfallen: Bei komplexen Vertragsgestaltungen, schwierigen Eigentumsverhältnissen oder erhöhtem Haftungsrisiko für den Notar kann der Satz auf bis zu 5,5 % steigen. Solche Ausnahmen betreffen jedoch meist nur spezielle Einzelfälle. Beim klassischen Immobilienkauf bleibt es in der Regel bei den üblichen Kosten.

Grunderwerbsteuer: 5 % des Kaufpreises

In Rheinland-Pfalz beträgt die Grunderwerbsteuer derzeit 5 % des Kaufpreises. Die Steuer wird beim Erwerb von bebauten oder unbebauten Grundstücken fällig und ist gesetzlich verpflichtend.

Grundsätzlich sind laut § 13 Nr. 2 Grunderwerbsteuergesetz zunächst Käufer und Verkäufer gemeinsam steuerpflichtig. In der Praxis wird jedoch in den meisten Fällen vertraglich geregelt, dass der Käufer die Grunderwerbsteuer übernimmt. Nach Abschluss des Kaufvertrags informiert der Notar das zuständige Finanzamt, das daraufhin einen Steuerbescheid erlässt. Die Zahlung muss innerhalb eines Monats erfolgen.

Erst wenn die Grunderwerbsteuer beglichen ist, stellt das Finanzamt eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus – diese ist Voraussetzung für die endgültige Eintragung des Eigentümers ins Grundbuch.

Maklerprovision: ca. 3,57 % des Kaufpreises pro Partei

Wenn beim Immobilienkauf ein Makler beteiligt ist, fällt eine Provision – auch Courtage genannt – an. In Rheinland-Pfalz beträgt diese üblicherweise jeweils 3,57 % des Kaufpreises für Käufer und Verkäufer. Insgesamt beträgt die Maklerprovision also üblicherweise 7,14 % des Kaufpreises.

Falls Sie darüber nachdenken, Ihre Immobilie ohne Makler zu verkaufen, ist unser Blogbeitrag „Immobilie ohne Makler verkaufen“ genau das Richtige für Sie.

Die genaue Höhe der Courtage wird individuell vereinbart und richtet sich nach den regionalen Gepflogenheiten sowie dem Umfang der Maklerleistung.

Versteckte Nebenkosten

Neben den bekannten Kaufnebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notargebühren und Maklerprovision gibt es weitere Ausgaben, die beim Immobilienerwerb nicht auf den ersten Blick erkennbar sind. Typische versteckte Kaufnebenkosten sind:

Immobiliengutachten

Ein unabhängiges Immobiliengutachten ist beim Kauf einer Immobilie eine wertvolle Entscheidungshilfe. Es liefert eine fundierte Einschätzung über den tatsächlichen Marktwert der Immobilie und identifiziert frühzeitig Risiken. Die Kosten für ein Gutachten variieren je nach Art, Umfang und Objekt. Für ein ausführliches Verkehrswertgutachten sollten Sie mindestens 500 € einplanen. Die Kosten können jedoch auch höher ausfallen, zum Beispiel bei besonderen Objektmerkmalen oder höherem Bewertungsaufwand. 

Modernisierungs- und Renovierungskosten

Wer sich für eine Bestandsimmobilie entscheidet, sollte mögliche Renovierungs- und Modernisierungskosten von Anfang an in die finanzielle Planung einbeziehen. Der Umfang solcher Maßnahmen hängt vom Alter, Zustand und der Ausstattung des Objekts ab. Manche Arbeiten – etwa Maler- oder Bodenbelagsarbeiten – werden häufig direkt vor dem Einzug erledigt. Andere Mängel wiederum zeigen sich erst später und können unerwartet hohe Kosten verursachen.

Bei Eigentumswohnungen lohnt sich zudem ein Blick in die Protokolle der Eigentümerversammlungen sowie in die Höhe der vorhandenen Rücklagen und geplanten Maßnahmen der Gemeinschaft. In jedem Fall empfiehlt es sich, finanzielle Reserven für kurzfristig notwendige Reparaturen einzuplanen.

Umzugskosten

Beim Hauskauf sollten Sie mit Umzugskosten von 300 bis 1.500 € rechnen, je nach Entfernung und Menge des Hausrats. Ein lokaler Umzug mit professionellem Unternehmen kostet meist 500–800 €, während Fernumzüge deutlich teurer werden. Eigenregie mit Mietwagen ist günstiger, erfordert aber natürlich mehr Aufwand. Zusätzliche Kosten entstehen durch Verpackungsmaterial, Möbelmontage oder Sondertransporte.

Beispielrechnung: Kaufnebenkosten für einen Hauskauf in Rheinland-Pfalz

In unserem Beispiel gehen wir davon aus, dass Sie ein Haus für 400.000 € erwerben. Die Kaufnebenkosten betragen 10,57 % und belaufen sich in unserem Beispiel auf 42.280 €. 

Das sind die wichtigsten Posten im Überblick:

  • Grunderwerbsteuer: 5 % des Kaufpreises in Rheinland-Pfalz
    • Grunderwerbsteuer = 400.000 € × 0,05 = 20.000 €
  • Notarkosten: 1,5 % des Kaufpreises
    • Notarkosten = 400.000 € × 0,015 = 6.000 €
  • Grundbuchkosten: In der Regel etwa 0,5 % des Kaufpreises
    • Grundbuchkosten = 400.000 € × 0,005 = 2.000 €
  • Maklerprovision: 3,57 % des Kaufpreises pro Partei
    • Maklerprovision = 400.000 € × 0,0357 = 14.280 €
  • Gesamtkosten der Kaufnebenkosten: 20.000 € + 6.000 € + 2.000 € + 14.280 € = 42.280 €
    • Das entspricht 10,57 % des Kaufpreises.

Laufende Nebenkosten in Rheinland-Pfalz

Nach dem Erwerb einer Immobilie kommen regelmäßig anfallende Kosten auf Sie zu, die unabhängig vom eigentlichen Kaufpreis entstehen. Diese sogenannten laufenden Nebenkosten unterscheiden sich deutlich von den einmaligen Kaufnebenkosten und begleiten Sie als Hauseigentümer dauerhaft.

Typische laufende Nebenkosten sind:

  • Grundsteuer: Die Höhe der Grundsteuer richtet sich nach Einheitswert, Steuermesszahl und dem Hebesatz Ihrer Kommune. Je nach Lage und Objekt können die jährlichen Kosten zwischen 150 € und 800 € betragen.
  • Müllabfuhr: Die Abfallgebühren sind abhängig vom Wohnort und der gewählten Serviceart (Teil- oder Vollservice). 
  • Straßenreinigung: Viele Kommunen berechnen eine Gebühr je nach Länge der Straßenfront und Reinigungsintervall.
  • Wasser und Abwasser: Die Preise für Wasserver- und -entsorgung variieren regional und hängen vom Verbrauch ab.
  • Versicherungen: Empfehlenswert ist mindestens eine Wohngebäudeversicherung. Je nach Umfang und Anbieter sollten Sie mit 150 € bis 800 € jährlich rechnen. Auch eine Elementarversicherung und weitere Versicherungen können sinnvoll sein.
  • Schornsteinfeger: Die regelmäßige Kontrolle der Heizungsanlage und ggf. des Kamins ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Kosten betragen typischerweise zwischen 50 und 300 € pro Jahr.

 

Zusätzlich sollten Sie monatliche Rücklagen für Instandhaltung und Sanierungen bilden. Als Faustregel gelten 0,50 €/m² bei Neubauten und 1 €/m² bei älteren Immobilien. Bei einer Wohnfläche von 300 m² entspricht das 1.800–3.600 € jährlich.

Wie lassen sich Kaufnebenkosten reduzieren? 

Es lassen sich zwar nicht alle Kaufnebenkosten vermeiden, jedoch gibt es durchaus Möglichkeiten, diese Kosten beim Hauskauf zu senken.

Inventar separat ausweisen
Wenn im Kaufpreis bewegliches Inventar enthalten ist – zum Beispiel eine hochwertige Einbauküche, Markisen, Einbauschränke oder Gartengeräte – sollte dieses im Kaufvertrag klar beziffert und separat aufgeführt werden. Da sich die Grunderwerbsteuer und andere Nebenkosten nur auf den reinen Immobilienwert beziehen, verringert sich die Bemessungsgrundlage – und damit auch die Nebenkosten. Wichtig ist dabei: Das Inventar muss realistisch bewertet und nachvollziehbar aufgelistet sein.

Grunderwerbsteuersatz beachten
Die Höhe der Grunderwerbsteuer unterscheidet sich je nach Bundesland erheblich – zwischen 3,5 % und 6,5 %. Wer in Grenzregionen lebt, kann unter Umständen durch den Kauf in einem Nachbarbundesland mit niedrigerem Steuersatz mehrere Tausend Euro sparen. In Rheinland-Pfalz liegt der Satz aktuell bei 5 %, in Bayern dagegen nur bei 3,5 %.

Auf unnötige Zusatzleistungen verzichten
Einige Dienstleistungen, wie die Beauftragung eines Umzugsunternehmens, die Einlagerung von Möbeln oder optionale Versicherungen, sind nicht zwingend erforderlich. Wer Zeit und organisatorisches Geschick mitbringt, kann viele dieser Leistungen selbst übernehmen und dadurch spürbare Kosten sparen.

Dienstleistungen vergleichen
Kosten wie Notargebühren und Grundbuchkosten sind gesetzlich geregelt. Dennoch lohnt sich ein Vergleich bei frei wählbaren Leistungen z. B. bei Immobiliengutachtern, Versicherungen oder Handwerksfirmen. Holen Sie vor der Beauftragung mehrere Angebote ein und achten Sie auf versteckte Zusatzkosten.

Baugrundstück mit Bedacht erschließen lassen
Wer ein unerschlossenes Grundstück kauft, sollte sich vorab genau über die Erschließungskosten informieren. Durch frühzeitige Rücksprache mit der Gemeinde lassen sich unnötige Ausgaben vermeiden, etwa wenn bestimmte Leitungen bereits gelegt wurden oder über alternative Anbindungen nachgedacht werden kann.

Können Kaufnebenkosten steuerlich abgesetzt werden?

Wird die Immobilie selbst bewohnt, sind die Kaufnebenkosten in der Regel nicht steuerlich absetzbar. Bei einer vermieteten oder gewerblich genutzten Immobilie sieht es anders aus: Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sowie Maklerkosten können unter anderem als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben steuerlich angesetzt werden. 

Wann müssen die einzelnen Nebenkosten bezahlt werden?

Nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags werden die verschiedenen Kaufnebenkosten schrittweise fällig, allerdings nicht alle gleichzeitig. Die Zahlungsfristen unterscheiden sich je nach Posten und zuständiger Stelle.

Hier ein Überblick über die gängigen Fälligkeiten:

  • Maklerprovision: In der Regel unmittelbar nach der Beurkundung des Kaufvertrags fällig, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
  • Notarkosten: Die Rechnung vom Notariat erhalten Sie meist wenige Tage nach dem Termin. Die Zahlung ist üblicherweise innerhalb von zwei bis vier Wochen zu leisten.
  • Grundbuchkosten: Diese Gebühren folgen in der Regel vier bis sechs Wochen nach der Beurkundung und basieren auf der Eintragung der Auflassungsvormerkung bzw. des Eigentumswechsels.
  • Grunderwerbsteuer: Das zuständige Finanzamt verschickt den Steuerbescheid in der Regel sechs bis acht Wochen nach der Beurkundung. Ab Erhalt des Bescheids haben Sie einen Monat Zeit für die Zahlung.
  • Weitere Kosten (z. B. Renovierung, Umzug): Diese sind nicht an feste Fristen gebunden, sondern hängen von Ihrem persönlichen Zeitplan und den beauftragten Dienstleistern ab.