Maklerprovision in Rheinland-Pfalz

Das Bild zeigt drei Personen an einem Schreibtisch in einem modern eingerichteten Büro. Im Vordergrund, mit dem Rücken zur Kamera, sitzt eine Frau mit dunkler Haut, Brille und zusammengebundenen Haaren. Sie trägt ein helles Jackett und spricht mit einem jungen Paar, das ihr gegenübersitzt. Die Frau des Paars hat hellbraunes, glattes Haar und trägt ein weißes Hemd mit einem rostroten Cardigan. Sie hält einen Stift in der rechten Hand und unterschreibt ein Dokument auf einem Klemmbrett. Der Mann neben ihr hat braunes Haar, trägt ein dunkelgrünes Oberteil über einem karierten Hemd und legt den rechten Arm um die Frau. Beide lächeln. Auf dem Tisch liegen mehrere Dokumente und ein Glas Wasser. Im Hintergrund sind ein Schreibtisch mit Lampe und Pflanze sowie ein Fenster mit halb geschlossenen Jalousien zu sehen.

Die Maklerprovision ist die Vergütung, die ein Immobilienmakler für seine Vermittlung oder den Nachweis einer Immobilie erhält. In Rheinland-Pfalz beträgt die Maklerprovision typischerweise insgesamt 7,14 % des Kaufpreises. Die Gesamtprovision darf frei vereinbart werden, somit kann diese Zahl variieren. Sie wird nur fällig, wenn tatsächlich ein Kauf- oder Mietvertrag zustande kommt.

In der Regel wird die Provision als prozentualer Anteil am Kaufpreis berechnet. Die genaue Höhe kann je nach Region und individueller Vereinbarung variieren. Auch in Rheinland-Pfalz gelten dabei weitgehend bundesweite Standards. In diesem Beitrag erhalten Sie einen Überblick über die Höhe der Maklerprovision, wer diese bezahlt, welche Ausnahmen es gibt und welche Besonderheiten bei der Vermietung auftreten. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Die übliche Maklerprovision beim Hauskauf in Rheinland-Pfalz beträgt 7,14 % des Kaufpreises (inkl. MwSt), meist hälftig auf Käufer und Verkäufer verteilt, also 3,57 % pro Partei.
  • Gesetz seit 23.12.2020: Käufer zahlen maximal 50 % der Provision, wenn der Makler für beide Parteien tätig ist.
  • Ausnahmen bei der Provisionsregelung: Bei Grundstücken, Gewerbeimmobilien und Mehrfamilienhäusern sind individuelle Vereinbarungen möglich.
  • Bestellerprinzip bei Vermietung: Derjenige, der den Makler beauftragt (meist der Vermieter), zahlt die Provision – max. 2,38 Nettokaltmieten inkl. MwSt.
  • Provision wird nur fällig, wenn ein wirksamer Vertrag (z. B. notariell beurkundeter Kaufvertrag) zustande kommt.

Maklerprovision berechnen

Ermitteln Sie mit unserem Rechner Ihre Maklerprovision. Als Orientierung können Sie den in Rheinland-Pfalz und deutschlandweit gängigen Satz von 3,57 % pro Vertragspartei heranziehen.

Wie hoch ist die Maklerprovision beim Immobilienkauf?

In Rheinland-Pfalz liegt die übliche Maklerprovision bei insgesamt 7,14 % des Kaufpreises, inklusive Mehrwertsteuer. Dieser Betrag wird in der Regel gleichmäßig und fair auf Käufer und Verkäufer verteilt, sofern der Makler mit beiden Parteien einen Vertrag geschlossen hat. In diesem Fall darf der Anteil des Käufers bei einer Gesamthöhe von 7,14 % höchstens 3,57 % betragen. Diese faire Aufteilung der Maklerkosten ist heute Standard bei vielen Immobilienverkäufen in Rheinland-Pfalz.

Ein Beispiel: Bei einem Kaufpreis von 350.000 € ergibt sich eine Provision von jeweils 12.495 € für Käufer und Verkäufer – zusammen also 24.990 €.

Die Maklerprovision ist Teil der sogenannten Kaufnebenkosten. Was zu diesen noch alles gehört, erfahren Sie in unserem Blogbeitrag: Kaufnebenkosten in Rheinland-Pfalz 2025

Maklerprovision in Grünstadt

Als Immobilienmakler aus Grünstadt sind wir natürlich an der ortsüblichen Maklerprovision interessiert. Bei Immobiliengeschäften in Grünstadt wird in der Regel eine Provision von insgesamt 7,14 % erhoben, was dem in Rheinland-Pfalz üblichen Satz entspricht.

Wer zahlt die Maklerprovision?

Seit dem 23. Dezember 2020 gilt bundesweit die Regelung, wenn Sie als privater Käufer eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus kaufen und der Makler sowohl mit Ihnen als Käufer als auch mit dem Verkäufer zusammenarbeitet, muss die Provision fair aufgeteilt werden. Der Verkäufer darf Ihnen in den meisten Fällen höchstens die Hälfte der Maklerkosten weitergeben. Ist der Makler ausschließlich vom Verkäufer beauftragt worden, besteht also ein einseitiger Maklervertrag, muss die Provision vollständig vom Verkäufer getragen werden. Das sorgt für mehr Transparenz und Planungssicherheit.

Ausnahmen: Gewerbe, Grundstücke, Mehrfamilienhäuser

Für den Kauf von unbebauten Grundstücken, gewerblich genutzten Immobilien oder Mehrfamilienhäusern gelten die gesetzlichen Vorgaben zur Provisionsaufteilung nicht. Hier können individuelle Vereinbarungen getroffen werden, zum Beispiel, dass nur der Käufer oder nur der Verkäufer die Courtage übernimmt.

Wie sieht es bei der Vermietung einer Immobilie aus?

Bei der Vermietung von Wohnraum gilt das sogenannte Bestellerprinzip. Das heißt: Wer den Makler beauftragt, übernimmt auch die Kosten. In der Regel ist das der Vermieter. Diese Regelung wurde eingeführt, um Mieter finanziell zu entlasten. Die Provision darf maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer betragen, was etwa 2,38 Monatsmieten entspricht. Nur wenn Mieter selbst den Makler beauftragen, müssen Sie diese Kosten tragen.

Wann ist die Maklerprovision fällig?

Die Zahlung der Maklerprovision wird erst dann fällig, wenn ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist, also zum Beispiel, wenn der Kaufvertrag notariell beurkundet wurde. In den meisten Fällen erfolgt die Rechnungsstellung des Maklers direkt nach der Unterzeichnung.