BRÜCKMANN IMMOBILIEN – Ihr Immobilienmakler in Grünstadt https://brueckmannimmobilien.de Die Immobilie einfach gut verkaufen. Wed, 19 Nov 2025 09:22:10 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.8.3 https://brueckmannimmobilien.de/wp-content/uploads/2021/06/brueckmann-logo-icon-80x80.jpg BRÜCKMANN IMMOBILIEN – Ihr Immobilienmakler in Grünstadt https://brueckmannimmobilien.de 32 32 Hausverkauf: Diese Kosten fallen für Verkäufer an https://brueckmannimmobilien.de/finanzen/hausverkauf-kosten/ Wed, 29 Oct 2025 08:35:29 +0000 https://brueckmannimmobilien.de/?p=2508342 Während der Verkaufspreis für die meisten Immobilienverkäufer im Mittelpunkt steht, geraten die damit verbundenen Nebenkosten oft aus dem Blickfeld. Als Verkäufer sollten Sie diese Posten jedoch keinesfalls vernachlässigen. Sie können den tatsächlichen Nettoerlös spürbar senken und zu bösen Überraschungen führen.

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Kosten beim Hausverkauf auf Sie zukommen, wie hoch diese ausfallen und wie Sie Ihre Finanzen realistisch planen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gesamtkosten: Die Kosten beim Hausverkauf betragen etwa 1,5 % bis 5 % des Verkaufspreises.
  • Pflichtdokumente: Unvermeidbar sind Kosten für den Energieausweis und einen aktuellen Grundbuchauszug.
  • Notar: Obwohl der Käufer meist den Großteil der Notarkosten trägt, zahlt der Verkäufer oft die Löschung der Grundschuld.
  • Makler: Die Maklerprovision wird bei Privatverkäufen in der Regel geteilt (meistens 3,57 % für jede Seite).
  •  Vorfälligkeitsentschädigung: Wird ein bestehender Kredit vorzeitig abgelöst, verlangt die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung als Ausgleich für entgangene Zinsen.

Welche Kosten fallen beim Hausverkauf für den Verkäufer an?

Ein Hausverkauf ist leider nie kostenfrei. Unvermeidbar sind Ausgaben für wichtige Dokumente wie den Energieausweis oder den Grundbuchauszug. Je nach Konstellation können Maklergebühren, Kosten für ein Wertgutachten, Notargebühren und Steuern hinzukommen. Diese Kosten betragen je nach Erlös rund 1,5 bis 5 % des Verkaufspreises.

KostenpostenPflicht?Höhe der Kosten
Grund­buch­aus­zugJa10 bis 20 €
Energie­aus­weisJa40 € bis zu 500 €
NotarJa, aber zahlt meist der Käufer1,5 % bis 2 % des Kauf­preises
Löschung der Grund­schuldNein, zahlt meist der Ver­käuferetwa 0,4 % der ein­ge­tra­ge­nen Grund­schuld­summe
Vor­fällig­keits­ent­schä­di­gungJa, falls Kredit vor­handen istindividuell, oft mehrere Tausend Euro
Makler­pro­vi­sionNeinmeist 3,57 % pro Partei
Ver­kehrs­wert­gut­achten (Voll)Nein, nur in Aus­nahme­fällen0,5 % bis 1,5 % des Ver­kehrs­werts
Kurz­gut­achtenNein500 € bis 1.700 €

Pflichtkosten beim Hausverkauf

Für den Verkauf Ihrer Immobilie benötigen Sie bestimmte Unterlagen. Einige davon sind gesetzlich vorgeschrieben und mit Kosten verbunden.

Energieausweis

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, dass Verkäufer ihren Kaufinteressenten einen gültigen Energieausweis unaufgefordert vorlegen müssen. Kommen Sie dieser Pflicht am besten schon bei der Besichtigung nach, spätestens jedoch beim finalen Verkaufstermin. Handeln Sie dieser Vorschrift zuwider, riskieren Sie ein Bußgeld. Die möglichen Strafen betragen bis zu 10.000 €. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen, wie vorsätzlich falschen Angaben im Ausweis, können sogar Bußgelder von bis zu 15.000 €fällig werden.

Die Kosten für einen Energieausweis hängen von der Art des Ausweises ab:

  • Ein Verbrauchsausweis basiert auf den Verbrauchsdaten der letzten Jahre. Er ist günstiger und kostet zwischen 40 und 150 €. Online ist er oft schon für einen zweistelligen Betrag erhältlich.
  • Ein Bedarfsausweis analysiert die Bausubstanz und die Anlagentechnik. Er ist aufwendiger und kostet mehrere hundert Euro, oft bis zu 500 €.

Grundbuchauszug

Ein aktueller Grundbuchauszug ist für den Verkauf obligatorisch. Er belegt Eigentum sowie Belastungen und wird beim Grundbuchamt beantragt. Die Kosten hierfür betragen etwa 10 bis 20 €.

Optionale Kosten beim Hausverkauf

Die folgenden Kostenposten sind in den meisten Fällen optional, können aber den Verkaufsprozess deutlich erleichtern.

Maklerprovision

Obwohl die Beauftragung eines Maklers nicht verpflichtend ist, führt dessen Expertise häufig zu einer erheblichen Vereinfachung des gesamten Verkaufsvorgangs. In unserem Beitrag „Immobilie ohne Makler verkaufen?“ beleuchten wir häufige Fehler beim Hausverkauf ohne Makler. Natürlich sind wir als Immobilienmakler aus Rheinland-Pfalz bei dieser Frage etwas befangen. Wir machen jedoch immer wieder die Erfahrung, dass sich die Beauftragung eines Maklers trotz Maklerkosten finanziell lohnt. Ein professioneller Makler erzielt oftmals einen deutlich höheren Verkaufspreis als eine Privatperson und deckt sozusagen seine eigenen Kosten.

Wer zahlt die Maklerprovision?

Das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten (§ 656c und § 656dBGB) legt fest, dass beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Privatpersonen der Verkäufer mindestens die Hälfte der Provision tragen muss, wenn er den Makler beauftragt hat. Die Provision darf also maximal zur Hälfte auf den Käufer umgelegt werden. Für gewerbliche Immobilien, Mehrfamilienhäuser oder Grundstücke gilt diese Regelung nicht.

Wie hoch ist die Maklerprovision?

Die Höhe der Maklerprovision ist grundsätzlich frei verhandelbar, orientiert sich aber an den ortsüblichen Sätzen. In Deutschland liegt die Gesamtprovision meist zwischen 5,95 % und 7,14 % des Kaufpreises. In Rheinland-Pfalz liegt die ortsübliche Gesamtprovision bei etwa 7,14 % des Verkaufspreises, wobei Verkäufer und Käufer jeweils 3,57 % tragen.

Sie haben Fragen?

Schreiben Sie uns. Wir von Brückmann Immobilien sind Ihre Immobilienmakler für Grünstadt und die Pfalz. Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich zu Kauf, Verkauf, Vermietung sowie allen weiteren Immobilienfragen.

Immobilienmakler Bad Dürkheim

Notar

Ein Immobilienverkauf muss in Deutschland immer notariell beurkundet werden, damit er rechtswirksam ist (§ 311b BGB). Die Kosten für den Notar und die Grundbucheintragungen sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt und betragen insgesamt etwa 1,5 % bis 2 % des Kaufpreises.

Die Kostenverteilung ist rechtlich nicht vorgeschrieben. In der Regel trägt jedoch der Käufer den größten Teil der Notarkosten. Sie als Verkäufer zahlen meist nur für einen bestimmten Teil, zum Beispiel die Löschung der Grundschuld im Grundbuch. Die Kosten hierfür betragen etwa 0,4 % der eingetragenen Grundschuldsumme.

Vorfälligkeitsentschädigung

Wenn Sie Ihre Immobilie veräußern und ein bestehendes Darlehen vor Vertragsende ablösen, erhebt die Bank in der Regel eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung (VFE).

Diese Zahlung dient als Ausgleich für den Zinsschaden, der dem Kreditinstitut durch die vorzeitige Rückzahlung entsteht (gemäß § 490 Abs. 2 Satz 3 BGB). Die Höhe dieser Entschädigung kann beträchtlich sein und beläuft sich oft auf mehrere Tausend Euro.

Die genaue Summe hängt von verschiedenen Faktoren ab: Maßgeblich sind die offene Kreditsumme (Restschuld), die verbleibende Laufzeit, der Zinssatz Ihres Vertrags und das aktuelle Zinsniveau. Auch Bearbeitungskosten der Bank können einfließen.

Wertgutachten

Um einen angemessenen und realistischen Angebotspreis festlegen zu können, ist die Ermittlung des Verkehrswerts (auch Marktwert genannt) erforderlich. Eine professionelle Immobilienbewertung liefert diese entscheidende Grundlage und bildet somit den strategischen Startpunkt für den Verkaufsprozess.

Die Kosten für eine Wertermittlung variieren stark und hängen vom spezifischen Verwendungszweck ab:

  • Vollgutachten: Dieses Gutachten bietet ein hohes Maß an Rechtssicherheit und ist insbesondere bei rechtlichen Auseinandersetzungen (wie Erbschaft oder Scheidung) oder zur Vorlage beim Finanzamt erforderlich. Die Kosten belaufen sich typischerweise auf 0,5 % bis 1,5 % des ermittelten Immobilienwerts.
  • Kurzgutachten: Für die reine Preisfindung im Rahmen eines privaten Verkaufs ist ein kostengünstigeres Kurzgutachten oft ausreichend. Die Kosten hierfür liegen üblicherweise zwischen 500 € und 1.690 €.

Wann wird die Spekulationssteuer beim Hausverkauf fällig?

Ein oft übersehener Kostenpunkt ist die Spekulationssteuer. Sie fällt an, wenn Sie mit dem Verkauf Ihrer Immobilie einen Gewinn erzielen und bestimmte Fristen nicht überschreiten.

Die Zehn-Jahres-Frist (Spekulationsfrist)

Verkaufen Sie eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf, ist der Gewinn steuerpflichtig (§ 23 EStG). Maßgeblich für die Fristberechnung ist das Datum der notariellen Beurkundung der Kaufverträge.

Die 3-Jahres-Frist (Eigennutzung)

Verkaufen Sie innerhalb der Spekulationsfrist und können keine durchgehende Eigennutzung nachweisen, fällt die Spekulationssteuer an.

Wird die Immobilie im Verkaufsjahr und in den beiden unmittelbar davorliegenden Kalenderjahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt, greift die Spekulationsfrist jedoch nicht.

Mehr darüber erfahren Sie in unserem Blogbeitrag „Spekulationssteuer bei Immobilien“.

Ein Rechenbeispiel: Kosten beim Hausverkauf in Rheinland-Pfalz

In unserem Rechenbeispiel gehen wir von einem Hausverkauf in Rheinland-Pfalz mit einem Verkaufspreis von 350.000 Euro aus.

  • Maklerprovision: Bei einer üblichen Teilung von je 3,57 % zahlen Sie als Verkäufer 12.495 Euro.
  • Energieausweis: Für einen aussagekräftigen Bedarfsausweis fallen rund 400 Euro an.
  • Grundbuchauszug: Die Gebühr beträgt etwa 20 Euro.
  • Löschung der Grundschuld: Hierfür fallen in diesem Beispiel 400 Euro Notar- und Grundbuchkosten an.

In diesem Beispiel summieren sich die direkten Verkaufskosten auf 13.315 Euro, also etwa 3,8 % des Verkaufspreises. Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird in diesem Rechenbeispiel nicht fällig. Da die Immobilie erst nach 15 Jahren verkauft wird, entfällt die Spekulationssteuer.

Gut vorbereitet zum erfolgreichen Hausverkauf in Rheinland-Pfalz

Ein Hausverkauf in Rheinland-Pfalz, egal ob in der Eifel, im Hunsrück oder im Rhein-Main-Gebiet, ist ein aufwändiger Prozess. Neben unvermeidbaren Ausgaben für Dokumente wie den Energieausweis oder den Grundbuchauszug können – je nach individueller Situation – Posten für die Maklerprovision, Notargebühren (z. B. für die Grundschuldlöschung), eine Vorfälligkeitsentschädigung bei der Bank oder sogar die Spekulationssteuer anfallen.

Als Immobilienmakler aus Rheinland-Pfalz stehen wir Ihnen bei Fragen zu den einzelnen Posten oder zum gesamten Prozess gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns.

]]>
Immobilien steuerfrei verkaufen: So gelingt der steuerfreie Hausverkauf https://brueckmannimmobilien.de/finanzen/immobilien-steuerfrei-verkaufen/ Thu, 09 Oct 2025 09:23:58 +0000 https://brueckmannimmobilien.de/?p=2508183 Der Verkauf einer Immobilie kann schnell zur steuerlichen Stolperfalle werden. Wer die gesetzlichen Regelungen jedoch kennt und klug plant, kann seine Steuerlast reduzieren oder seine Immobilie sogar komplett steuerfrei verkaufen.

In diesem Beitrag erfahren Sie, wann und unter welchen Voraussetzungen ein Immobilienverkauf steuerfrei möglich ist, wie Sie die wichtigsten Fristen korrekt berechnen und welche Nachweise das Finanzamt akzeptiert. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Immobilienverkauf ist spekulationssteuerfrei, wenn die Immobilie entweder zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde (3-Jahres-/2-Silvester-Regel) oder wenn die 10-Jahres-Spekulationsfrist abgelaufen ist.
  • Bei geerbten oder geschenkten Immobilien wird die Haltedauer des Vorbesitzers übernommen. Bei Überschreitung der Freibeträge kann jedoch Erbschafts- oder Schenkungssteuer anfallen.
  • Unbebaute Grundstücke können ausschließlich nach Ablauf von zehn Jahren steuerfrei veräußert werden.
  • Falls der Immobilienverkauf steuerpflichtig ist, lässt sich die Steuerlast mindern – zum Beispiel durch den Abzug von Kosten, die getrennte Ausweisung von Inventar oder die Verrechnung von Verlusten.

Die Rolle der Spekulationssteuer

Der Verkauf einer Immobilie kann eine erhebliche Steuerlast in Form der Spekulationssteuer auslösen. Die Spekulationssteuer wird jedoch nicht auf den gesamten Verkaufspreis, sondern ausschließlich auf den Veräußerungsgewinn erhoben. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich im Einkommensteuergesetz (§ 23 EStG).

Die Höhe der Spekulationssteuer ist keine Pauschale, sondern richtet sich nach Ihrem individuellen Einkommensteuersatz. Dieser liegt, abhängig von Ihrem Gesamteinkommen, zwischen 14 % und 45 %. Der Gewinn aus dem Immobilienverkauf wird Ihrem zu versteuernden Jahreseinkommen hinzugerechnet und erhöht dieses entsprechend. Folglich führt ein höheres Gesamteinkommen auch zu einer höheren steuerlichen Belastung des Verkaufsgewinns. 

Es gibt jedoch zwei Möglichkeiten, mit denen Sie die Spekulationssteuer legal vermeiden können.

Steuerfreier Hausverkauf durch Eigennutzung

Der Verkauf einer Immobilie ist steuerfrei, wenn Sie sie im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren selbst bewohnt haben. Möglich wird dies durch die sogenannte 3-Jahres-Regel.

Was ist die 3-Jahres-Regel? 

Ein Hausverkauf ist steuerfrei, wenn die Immobilie „im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt“ wurde (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG). Der Begriff „3-Jahres-Regel“ ist also etwas irreführend, da Sie die Immobilie keine vollen drei Jahre bewohnt haben müssen.

Ein zusammenhängender Zeitraum über drei Kalenderjahre ist ausreichend. Diese Regelung wird daher auch treffender als „Zwei-Silvester-Regel“ bezeichnet.

Was erkennt das Finanzamt als Eigennutzung an?

Der Begriff der Eigennutzung ist klar definiert und umfasst mehr als nur den Hauptwohnsitz.

Zweitwohnsitz und Ferienwohnung

Auch bei Immobilien, die Sie als Zweitwohnsitz oder Ferienwohnung genutzt haben, kann die 3-Jahres-Regel Anwendung finden. Voraussetzung ist, dass die Immobilie Ihnen jederzeit zur Verfügung stand und in dem relevanten Zeitraum nicht an Dritte vermietet wurde. Eine nur gelegentliche Nutzung an Wochenenden oder in den Ferien genügt laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH).

Nutzung durch eigene Kinder

Die Immobilie gilt auch dann als selbst genutzt, wenn Ihre Kinder unentgeltlich darin wohnen,solange für diese ein Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag besteht. Fällt dieser Anspruch weg, weil das Kind beispielsweise seine Ausbildung beendet, endet auch die steuerliche Anerkennung der Eigennutzung.

Eine unentgeltliche Überlassung an andere Angehörige wie Eltern oder volljährige Kinder ohne Kindergeldanspruch gilt nicht als Eigennutzung.

Wenn eine Eigennutzung nicht möglich ist, bleibt als Alternative die 10-Jahres-Frist. Das ist der zweite Weg zum steuerfreien Immobilienverkauf.

Wann greift die 10-Jahres-Frist?

Falls eine Eigennutzung nicht gegeben ist, greift unter Umständen die zehnjährige Spekulationsfrist. Verkaufen Sie eine Immobilie zehn Jahre nach dem Kauf, ist der gesamte Veräußerungsgewinn steuerfrei, unabhängig davon, wie hoch er ausfällt und ob die Immobilie vermietet war oder leerstand.

Wie wird die 10-Jahres-Frist berechnet?

Für die Berechnung der Zehnjahresfrist gelten die Daten der notariellen Beurkundungen, nicht die Grundbucheintragung oder die Kaufpreiszahlung.

  • Beginn der Frist: Das Datum der notariellen Beurkundung des ursprünglichen Kaufvertrags. 
  • Ende der Frist: Das Datum der notariellen Beurkundung des Verkaufsvertrags.

Die Frist endet auf den Tag genau nach zehn Jahren. Verkaufen Sie auch nur einen Tag zu früh, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig.

Beispiel zur Fristberechnung 

Sie haben am 15. Mai 2016 den Kaufvertrag für eine Wohnung, die Sie vermieten möchten, notariell beurkunden lassen. Um die Spekulationssteuer zu vermeiden, darf der notarielle Verkaufsvertrag frühestens am 16. Mai 2026 unterzeichnet werden.

Sonderfall: Unbebaute Grundstücke

Bei unbebauten Grundstücken greift die Ausnahmeregelung der Eigennutzung nicht. Ein Grundstück kann naturgemäß nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Daher ist ein steuerfreier Verkauf eines unbebauten Grundstücks ausschließlich nach Ablauf der zehnjährigen Haltefrist möglich.

Vorsicht ist geboten, wenn das Grundstück kurz vor dem Verkauf erschlossen oder eine Bebauung vorbereitet wird. Das Finanzamt könnte in solchen Fällen von einem gewerblichen Grundstückshandel ausgehen, was zu einer erheblichen Steuerbelastung führen würde.

Sie haben Fragen?

Schreiben Sie uns. Wir von Brückmann Immobilien sind Ihre Immobilienmakler für Grünstadt und die Pfalz. Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich zu Kauf, Verkauf, Vermietung sowie allen weiteren Immobilienfragen.

Immobilienmakler Bad Dürkheim

Wie können geerbte oder geschenkte Immobilien steuerfrei verkauft werden?

Bei Immobilien, die im Wege einer Erbschaft oder Schenkung übergehen, sind neben der Spekulationssteuer auch die Erbschafts– bzw. Schenkungsteuer zu beachten.

Wie lassen sich die Erbschafts- und Schenkungssteuer bei Immobilien vermeiden?

Die Erbschaftssteuer ist eine Steuer, die in Deutschland auf vererbtes Vermögen wie Geld, Immobilien oder Unternehmen erhoben wird. Sie fällt an, wenn der Erblasser oder der Erbe seinen Wohnsitz in Deutschland hat oder sogenanntes Inlandsvermögen übertragen wird.

Die Schenkungssteuer wird fällig, wenn Sie zu Lebzeiten Vermögen unentgeltlich übertragen, also beispielsweise Geld, Immobilien oder Wertgegenstände verschenken. Beide Steuern sind sich sehr ähnlich und im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.

Durch das Ausnutzen der Freibeträge lassen sich beide Steuern reduzieren oder gar ganz vermeiden. Die Höhe Ihres individuellen Freibetrags liegt je nach Verwandtschaftsgrad zwischen 20.000 € und 500.000 €. Enge Angehörige wie Ehepartner oder Kinder profitieren dabei von höheren Freibeträgen. Mehr über die Freibeträge erfahren Sie in § 16 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes. Durch diese Freibeträge können Sie also beide Steuern vermeiden oder zumindest reduzieren. 

Als Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner können Sie ein Familienheim außerdem steuerfrei erben, wenn Sie es nach dem Erbfall unverzüglich selbst zu eigenen Wohnzwecken nutzen und mindestens zehn Jahre lang selbst bewohnen. Für Kinder gilt diese Regelung ebenfalls, allerdings mit einer Wohnflächenbegrenzung von 200 m².

Verkaufen oder verlassen Sie das steuerfrei geerbte Familienheim innerhalb von zehn Jahren, kann die Steuerbefreiung jedoch rückwirkend entfallen.

Neben Schenkungen im Zehnjahresrhythmus reduziert auch ein Nießbrauchsvorbehalt (z. B. ein vorbehaltenes Wohnrecht) die Steuerlast, da er den Wert der Zuwendung mindert. In jedem Fall ist eine frühzeitig aufgesetzte, professionelle Nachfolgeregelung wie ein Testament oder Erbvertrag der Schlüssel zu einem erbschaftsteuerfreien Erbe.

Wird die Spekulationsfrist im Erbfall übernommen?

Bei geerbten oder geschenkten Immobilien beginnt die Spekulationsfrist nicht erneut. Stattdessen übernehmen Sie als neuer Eigentümer die ursprünglichen Anschaffungsdaten und die Haltedauer des Vorbesitzers. Ausschlaggebend ist also, wann der Erblasser oder Schenker die Immobilie ursprünglich gekauft hat.

Beispiel zur Fristübernahme im Erbfall 

Ihr Vater hat im Jahr 2010 eine Wohnung gekauft. Im Jahr 2024 vererbt er Ihnen diese Immobilie. Da Ihr Vater die Wohnung bereits länger als zehn Jahre besessen hat, ist die Spekulationsfrist abgelaufen. Sie können die geerbte Immobilie sofort verkaufen, ohne dass Spekulationssteuer auf den Gewinn anfällt.

Achtung Steuerfalle: Teilweise Vermietung

Wird eine Immobilie gemischt genutzt, also zum Teil selbst bewohnt und zum Teil vermietet (z. B. eine Einliegerwohnung), muss der Veräußerungsgewinn aufgeteilt werden. Der auf den selbst genutzten Teil entfallende Gewinn ist nach der 3-Jahres-Regel steuerfrei.

Der Gewinn, der auf den vermieteten Teil entfällt, unterliegt hingegen der Spekulationssteuer, wenn der Verkauf innerhalb der Zehnjahresfrist erfolgt. Die Aufteilung erfolgt in der Regel nach dem Verhältnis der Wohnflächen.

Gewerblicher Grundstückshandel: Die Drei-Objekt-Grenze

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Sie in kurzer Zeit mehrere Immobilien verkaufen. Das Finanzamt stuft Sie möglicherweise als gewerblichen Grundstückshändler ein, wenn Sie innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Objekte kaufen und wieder verkaufen. Die Konsequenzen können gravierend sein:

  1. Der Gewinn aus allen Verkäufen unterliegt der Einkommensteuer, aber auch der Gewerbesteuer.
  2. Früher geltend gemachte steuerliche Vorteile wie die Abschreibung (AfA) können rückgängig gemacht werden.
  3. Die Steuerfreiheit nach zehn Jahren oder durch Eigennutzung gilt nicht mehr.

Die „Drei-Objekt-Grenze“ ist ein wichtiger Indikator, aber keine starre Regel. Auch bei weniger als drei Objekten kann das Finanzamt unter bestimmten Umständen einen gewerblichen Handel annehmen, etwa bei sehr kurzen Haltefristen oder branchennaher Tätigkeit des Verkäufers.

Nachweispflichten

Um von den Steuerbefreiungen zu profitieren, müssen Sie Ihre Ansprüche gegenüber dem Finanzamt belegen können. Das Finanzamt fordert oft Belege an, die Ihre Eigennutzung bestätigen. Dazu gehören: 

  • Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes.
  • Rechnungen von Energieversorgern (Strom, Wasser, Gas).
  • In Zweifelsfällen kann auch eine eidesstattliche Versicherung verlangt werden.

Bewahren Sie diese Unterlagen sorgfältig auf, um bei Nachfragen des Finanzamts vorbereitet zu sein.

Tipps zur legalen Reduzierung der Steuerlast

Falls ein Verkauf steuerpflichtig ist, gibt es legale Möglichkeiten, den zu versteuernden Gewinn und damit die Steuerlast zu senken.

Kosten abziehen

Der steuerpflichtige Gewinn berechnet sich aus dem Verkaufserlös abzüglich des ursprünglichen Kaufpreises und aller damit verbundenen Nebenkosten. Dazu zählen Notargebühren, Grundbuchkosten, Maklerprovision und die Grunderwerbsteuer. Auch nachträgliche Modernisierungs- und Renovierungskosten können den Gewinn mindern.

Inventar separat verkaufen

Verkaufen Sie bewegliches Inventar wie eine Einbauküche, Möbel oder Markisen zusammen mit der Immobilie, können Sie für diese im Kaufvertrag einen separaten Preis ausweisen. Der Erlös für dieses Inventar ist nicht Teil des steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns der Immobilie. Ein Urteil des Finanzgerichts Münster (Az.: 5 K 2493/18 E) bestätigt dies.

Verluste verrechnen

Erzielen Sie bei einem Immobilienverkauf innerhalb der Spekulationsfrist einen Verlust, können Sie diesen mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften im selben Jahr verrechnen. Ein verbleibender Verlust kann auch in zukünftige Jahre vorgetragen werden, um spätere Gewinne zu mindern.

Steuerfrei verkaufen mit guter Planung

Der Schlüssel zu einem steuerfreien Immobilienverkauf liegt in der vorausschauenden Planung und der genauen Kenntnis der gesetzlichen Regelungen.

Spätestens bei komplexen Fällen wie Erbschaft, Schenkung, teilweiser Vermietung oder mehreren Verkäufen in kurzer Zeit empfehlen wir Ihnen eine professionelle Beratung. Ein Gespräch mit einem Steuerberater oder einem erfahrenen Immobilienmakler bewahrt Sie vor teuren Fehlern.

Planen Sie den Verkauf Ihrer Immobilie? Wir unterstützen Sie dabei.

Wir führen für Sie eine professionelle Immobilienbewertung durch und prüfen, ob Ihr Verkauf steuerfrei möglich ist. Gerne beraten wir Sie auch bei allen sonstigen Fragen.

]]>
Spekulationssteuer bei Immobilien https://brueckmannimmobilien.de/finanzen/spekulationssteuer-bei-immobilien/ Thu, 21 Aug 2025 06:37:40 +0000 https://brueckmannimmobilien.de/?p=2507398 Die Spekulationssteuer bezeichnet die Einkommensteuer, die auf den erzielten Gewinn beim Verkauf einer Immobilie anfällt. Sie wird nicht erhoben, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als zehn Jahre liegen. Ebenso entfällt sie, wenn Sie die Immobilie im Verkaufsjahr sowie in den beiden vorangegangenen Jahren ausschließlich selbst zu Wohnzwecken genutzt haben.

In diesem Beitrag erfahren Sie, wann die Spekulationssteuer sonst anfällt, wie sie berechnet wird und welche Möglichkeiten es gibt, sie ganz oder teilweise zu vermeiden. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Spekulationssteuer fällt an, wenn eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf mit Gewinn verkauft wird und im Verkaufsjahr sowie in den beiden vorangegangenen Jahren keine Eigennutzung nachgewiesen werden kann.
  • Die Spekulationsfrist beginnt am Tag des notariellen Kaufvertrags und endet nach genau zehn Jahren. 
  • Die Höhe der Spekulationssteuer richtet sich nach Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz und dem Veräußerungsgewinn. 
  • Legal sparen lässt sich die Spekulationssteuer durch Kostenabzug, Verlustverrechnung, getrennte Ausweisung von Inventar oder rechtzeitige Eigennutzung. 

Was ist die Spekulationssteuer?

Die Spekulationssteuer ist eine Steuer auf den Veräußerungsgewinn beim Verkauf einer Immobilie. Sie greift, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen (§ 23 EStG). Verkaufen Sie innerhalb dieses Zeitraums und haben Sie die Immobilie nicht im Jahr des Verkaufs und in den beiden Vorjahren selbst bewohnt, wird der Gewinn als sonstige Einkünfte versteuert. Die sogenannte Spekulationsfrist beginnt mit dem Datum des notariellen Kaufvertrags und endet nach genau zehn Jahren.

Maßgeblich für die Höhe der Spekulationssteuer ist der Unterschied zwischen dem Verkaufserlös und dem Kaufpreis sowie den abziehbaren Kosten, wie Kaufnebenkosten und möglichen Werbungskosten. 

Die Spekulationssteuer greift bei allen Arten von Immobilien, also bei Häusern, Wohnungen oder unbebauten Grundstücken. 

Wann fällt die Spekulationssteuer an?

Wie Sie bereits wissen, hängt die Spekulationssteuer vor allem von der Haltedauer und der Nutzung der Immobilie ab. Im Folgenden haben wir für Sie typische Fälle zusammengestellt, in denen die Steuer fällig wird:

  • Die Immobilie wurde vermietet oder ungenutzt gehalten und innerhalb von zehn Jahren verkauft.
  • Sie oder Ihre Kinder haben die Immobilie nicht über den relevanten Dreijahreszeitraum hinweg selbst genutzt.
  • Beim Verkauf eines Mehrfamilienhauses haben Sie nur einen Teil selbst bewohnt, auf die übrigen, vermieteten Einheiten kann die Steuer anfallen.
  • Auch der Verkauf eines unbebauten Grundstücks innerhalb der Zehnjahresfrist kann steuerpflichtig sein.

Die Steuerpflicht entfällt jedoch in einigen Fällen: 

  • Verkauf nach Ablauf der Zehnjahresfrist: Wenn zwischen dem Kauf und dem Verkauf der Immobilie mehr als zehn Jahre liegen, fällt keine Spekulationssteuer an. 
  • Selbstnutzung über drei Kalenderjahre: Wurde die Immobilie ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt, entfällt die Steuer ebenfalls. Sie müssen das Objekt im Verkaufsjahr sowie in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren selbst bewohnt haben. Die Frist gilt auch dann als erfüllt, wenn Sie z. B. im Dezember 2021 eingezogen sind und im Januar 2023 verkaufen – die Kalenderjahre zählen, nicht die genaue Monatsanzahl.
  • Verkauf ohne Gewinn: Erzielen Sie mit dem Verkauf keinen Gewinn, fällt keine Spekulationssteuer an. 

Wie hoch ist die Spekulationssteuer?

Die Höhe der Spekulationssteuer lässt sich nicht pauschal beziffern, da sie individuell von Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz abhängig ist. Dieser kann zwischen 14 % und 45 % betragen und ist abhängig von Ihren gesamten Einkünften. 

Der zu versteuernde Gewinn aus dem Verkauf wird Ihrem übrigen Einkommen hinzugerechnet und unterliegt damit dem regulären Einkommensteuertarif. Haben Sie ein höheres Einkommen, so fällt auch die Steuer auf den Verkaufsgewinn höher aus. 

Spekulationssteuer bei Immobilien berechnen

Ermitteln Sie schnell und einfach die anfallende Steuer beim Immobilienverkauf

Nur bei vermieteten Objekten: Bereits steuerlich geltend gemachte Abschreibungen erhöhen den steuerpflichtigen Gewinn
Wichtiger Hinweis: Diese Berechnung erfolgt ohne Gewähr und dient ausschließlich der ersten Orientierung. Die tatsächliche Steuerbelastung kann von individuellen Faktoren abhängen, die hier nicht berücksichtigt werden können. Für eine verbindliche Auskunft konsultieren Sie bitte einen Steuerberater oder das Finanzamt.

Ein Rechenbeispiel

Grundlage ist immer der erzielte Gewinn. Das ist die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und den abziehbaren Kosten, wie zum Beispiel Anschaffungs- und Verkaufskosten. Der ermittelte Gewinn wird Ihrem zu versteuernden Einkommen zugerechnet und mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.

Beispiel:

  • Kaufpreis der Immobilie: 250.000 €
  • Kaufnebenkosten (z. B. Notar, Grunderwerbsteuer): 20.000 €
  • Renovierungsaufwendungen (anerkannt): 30.000 €
  • Verkaufspreis der Immobilie: 400.000 €
  • Verkaufskosten (z. B. Makler, Inserate): 15.000 €

Berechnung des steuerpflichtigen Gewinns:

Verkaufspreis (400.000 €)
– Kaufpreis inkl. Nebenkosten (270.000 €)
– Renovierungen (30.000 €)
– Verkaufskosten (15.000 €)
= Gewinn: 85.000 €

Angenommen, Ihr persönlicher Steuersatz liegt bei 35 %, ergibt sich folgende Steuerlast:
 85.000 € × 0,35 = 29.750 € Spekulationssteuer

Lässt sich bei der Spekulationssteuer sparen?

Als Eigentümer können Sie den steuerpflichtigen Gewinn oft reduzieren und dadurch Ihre Steuerlast spürbar senken. Dabei gibt es verschiedene legale Möglichkeiten, um den zu versteuernden Betrag zu minimieren. Einige dieser Optionen sind im Einkommensteuergesetz geregelt oder durch Gerichtsurteile bestätigt.

Abziehbare Kosten berücksichtigen

Bestimmte Ausgaben, die mit dem Kauf oder Verkauf der Immobilie zusammenhängen, dürfen vom Gewinn abgezogen werden. Dazu gehören unter anderem:

  • Kaufnebenkosten: z. B. Notar, Grunderwerbsteuer, Maklergebühren.
  • Verkaufsnebenkosten: z. B. Inserate, Gutachten, Maklerprovision.
  • Vorfälligkeitsentschädigung: Wird das Darlehen vorzeitig abgelöst (z. B. bei Umzug oder Scheidung), kann die von der Bank geforderte Entschädigung als Veräußerungskosten angerechnet werden.
  • Renovierungs- und Modernisierungskosten: Aufwendungen für Instandsetzung und Modernisierung innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Kauf einer Immobilie gelten als sogenannte anschaffungsnahe Herstellungskosten, wenn sie netto (ohne Umsatzsteuer) mehr als 15 % der reinen Anschaffungskosten des Gebäudes betragen. In diesem Fall werden sämtliche dieser Kosten den Anschaffungskosten zugerechnet und können nicht sofort steuerlich geltend gemacht werden, sondern nur über die Abschreibung (AfA). 

Verluste ausgleichen

Verluste aus anderen privaten Immobilienverkäufen können mit dem Gewinn aus dem aktuellen Verkauf verrechnet werden. Das reduziert die steuerpflichtige Summe und damit auch die Spekulationssteuer.

Inventar separat ausweisen

Wenn Sie mit der Immobilie auch Einrichtungsgegenstände verkaufen (z. B. bei einem Ferienhaus), sollten Sie diese separat im Kaufvertrag aufführen. Gegenstände wie Möbel oder Küchen zählen nicht zum steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn und können somit von der Steuer ausgenommen werden.

Verkauf innerhalb der Familie

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Verkauf einer Immobilie innerhalb der Familie steuerlich vorteilhafter sein. 

Beispiel: Sie schenken Ihre Immobilie zunächst an Ihre Kinder. Wenn diese die Immobilie anschließend weiterverkaufen, wird der Gewinn bei den Kindern versteuert. Da Kinder in der Regel ein geringeres Einkommen haben, fällt die Steuerbelastung aufgrund der günstigeren Steuerprogression oftmals niedriger aus als bei Ihnen.

Dabei sollten Sie jedoch unbedingt beachten, dass die Schenkung ehrlich gemeint sein muss und nicht als reiner Steuertrick dienen darf. Zudem sollten Sie die Freibeträge bei Schenkungen beachten. Für Kinder liegt dieser derzeit bei 400.000 Euro alle zehn Jahre. Wird dieser überschritten, kann Schenkungssteuer anfallen.

Enteignung als Sonderfall

Wird eine Immobilie durch staatliche Enteignung entzogen und erhalten Sie dafür eine Entschädigung, handelt es sich laut Bundesfinanzhof nicht um ein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft. Auch wenn die Entschädigung über dem ursprünglichen Kaufpreis liegt, entsteht in diesem Fall keine Spekulationssteuerpflicht (Az. IX R 28/18).

Spekulationssteuer bei geschenkten und geerbten Grundstücken

Auch bei Erbschaft oder Schenkung greift die Spekulationsfrist, allerdings mit Besonderheiten. Maßgeblich ist das ursprüngliche Kaufdatum des Erblassers oder Schenkers.

Wird ein Grundstück geerbt oder verschenkt, beginnt die Spekulationsfrist nicht mit dem Zeitpunkt der Übertragung. Stattdessen zählt das Datum, an dem der vorherige Eigentümer, also der Erblasser oder Schenker, das Grundstück ursprünglich gekauft hat. Die Zehnjahresfrist wird also „übernommen“.

Wurde das Grundstück beispielsweise fünf Jahre vor der Schenkung gekauft, beginnt für Sie keine neue Frist, sondern es bleiben noch fünf Jahre bis zum steuerfreien Verkauf.

FAQ: Häufige Fragen unserer Kunden über die Spekulationssteuer

Wann fällt die Spekulationssteuer an?
Wenn Sie Ihre Immobilie innerhalb von 10 Jahren verkaufen und sie nicht im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren selbst genutzt haben.

Muss ich auch bei einem Verkauf mit Verlust Spekulationssteuer zahlen?
Nein, Spekulationssteuer fällt nur bei einem Veräußerungsgewinn an.

Zählt auch die Nutzung durch Kinder als Eigennutzung?

Ja, die unentgeltliche Überlassung an ein Kind gilt als Eigennutzung der Eltern, solange für dieses Kind ein Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag (§ 32 EStG) besteht. Entfällt dieser Anspruch (z. B. durch Alter oder Abschluss der Ausbildung), endet auch diese Begünstigung.

Was passiert, wenn ich nur einen Teil einer Immobilie selbst genutzt habe?
Dann ist nur der selbstgenutzte Teil steuerfrei, für die vermieteten Einheiten kann Spekulationssteuer anfallen.

Wie prüft das Finanzamt, ob ich die Immobilie selbst genutzt habe?
In der Regel durch Meldebescheinigungen, Strom- und Nebenkostenabrechnungen oder andere Nachweise, dass Sie dort tatsächlich gewohnt haben. 

Welche Kosten können die Spekulationssteuer reduzieren?
Die Spekulationssteuer kann durch verschiedene Kosten wie Notarkosten, Grunderwerbsteuer, Maklergebühren, Ausgaben für Renovierungen und Modernisierungen sowie durch Verkaufskosten wie Inserate oder Gutachten reduziert werden.

Ab wann beginnt die Spekulationsfrist bei geschenkten Immobilien?
Es gilt das Kaufdatum des Schenkers. Die Frist wird „mit übernommen“.

Fällt bei Enteignung Spekulationssteuer an?
Nein, laut Bundesfinanzhof handelt es sich nicht um ein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft.

Fällt auch Spekulationssteuer an, wenn ich als Auslandsdeutscher in Deutschland eine Immobilie verkaufe?
Ja. Wenn die Immobilie in Deutschland liegt, ist der Gewinn grundsätzlich in Deutschland steuerpflichtig – unabhängig davon, ob Sie im Ausland wohnen.

]]>
Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz https://brueckmannimmobilien.de/finanzen/grunderwerbsteuer/ Thu, 17 Jul 2025 07:05:35 +0000 https://brueckmannimmobilien.de/?p=2506845 Beim Kauf einer Immobilie oder einem Grundstück in Rheinland-Pfalz fällt eine Grunderwerbsteuer in Höhe von 5 % des notariell beurkundeten Kaufpreises an. Der Steuersatz gilt im gesamten Bundesland, unabhängig davon, ob Sie eine Immobilie in einer Großstadt wie Mainz oder in einer kleinen Gemeinde erwerben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Grunderwerbsteuer in RLP: Der Steuersatz liegt seit 2012 bei 5 % des Kaufpreises und gilt einheitlich im gesamten Bundesland.
  • Zahlungspflicht: In der Regel ist der Käufer zur Zahlung verpflichtet; die Grunderwerbsteuer ist Voraussetzung für die Grundbucheintragung.
  • Ausnahmen: Keine Grunderwerbsteuer fällt an bei Erbschaften, Schenkungen innerhalb der Familie, Grundstückswerten unter 2.500 Euro oder bestimmten Unternehmensübertragungen (Share Deals).
  • Festsetzung & Frist: Nach notarieller Beurkundung erstellt das Finanzamt den Bescheid, der innerhalb eines Monats bezahlt werden muss. Ansonsten drohen Säumniszuschläge und Zwangsmaßnahmen.
  • Entwicklung: Seit der einzigen Erhöhung 2012 bleibt der Steuersatz stabil; Rheinland-Pfalz liegt im bundesweiten Vergleich im Mittelfeld.

Was ist die Grunderwerbsteuer?

Die Grunderwerbsteuer ist eine gesetzlich festgelegte Abgabe, die beim Kauf von Grundstücken oder Immobilien anfällt. Sie gehört zu den wichtigsten Nebenkosten beim Eigentumserwerb und wird zusätzlich zu den Notar- und Grundbuchkosten erhoben. Sobald ein Kaufvertrag notariell beurkundet ist, wird die Steuer fällig.  

Für eine schnelle Berechnung der Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz steht Ihnen unser praktischer Online-Rechner zur Verfügung.

Grunderwerbsteuer-Rechner

Berechnen Sie die Grunderwerbsteuer für Ihren Haus- oder Immobilienkauf. Geben Sie den Kaufpreis und den zugrundeliegenden Steuersatz aus Ihrem Bundesland ein. In Rheinland-Pfalz beträgt der Steuersatz derzeit 5 %.

Hinweis: Die Steuersätze variieren je nach Bundesland zwischen 3,5% und 6,5%
Wichtige Hinweise:
• Bei einem Kaufpreis unter 2.500 € fällt keine Grunderwerbsteuer an.
• Die Steuersätze variieren von Bundesland zu Bundesland und können sich ändern.

Disclaimer: Bitte beachten Sie, dass die Angaben ohne Gewähr erfolgen. Unser Rechner dient ausschließlich zur Orientierung.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?

Die Höhe der Grunderwerbsteuer wird von den Bundesländern festgelegt. Diese Kompetenz erhielten sie im Zuge der Föderalismusreform 2006 durch eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes. Im Vergleich zu anderen Bundesländern liegt Rheinland-Pfalz mit 5 % im mittleren Bereich. Bayern erhebt mit 3,5 % den niedrigsten Satz, Länder wie Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und das Saarland liegen mit 6,5 % am oberen Ende der Skala. 

SteuersatzBundesländer
3,5 %Bayern
5,0 %Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen
5,5 %Hamburg, Sachsen, Bremen
6,0 %Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern
6,5 %Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein

Wer muss die Grunderwerbsteuer bezahlen?

Der Käufer einer Immobilie oder eines Grundstücks ist normalerweise zur Zahlung der Grunderwerbsteuer verpflichtet. Nachdem der Kaufvertrag notariell beurkundet wurde, übermittelt der Notar die relevanten Informationen an das zuständige Finanzamt. Daraufhin erhält der Käufer einen Steuerbescheid, in dem die genaue Höhe der Grunderwerbsteuer festgelegt ist. Die Eintragung des Käufers ins Grundbuch erfolgt erst, nachdem das Finanzamt eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt hat – diese wird nur erteilt, wenn die Grunderwerbsteuer vollständig bezahlt wurde. 

Wer ist von der Grunderwerbsteuer befreit?

Nicht bei jedem Immobilienkauf wird automatisch Grunderwerbsteuer fällig. Der Gesetzgeber sieht in bestimmten Fällen Ausnahmen vor. Eine solche Ausnahme liegt zum Beispiel dann vor, wenn der Wert des Grundstücks unterhalb der Grenze von 2.500 Euro liegt. In solchen Fällen entfällt die Steuerpflicht vollständig.

Bestimmte Übertragungen innerhalb der Familie, beispielsweise zwischen Ehegatten oder in gerader Linie (z. B. Eltern und Kinder), sind gemäß § 3 GrEStG von der Grunderwerbsteuer ausgenommen. Auch Erbschaften und Schenkungen unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer, da sie anderen Steuerarten unterfallen.

Weiterhin gibt es steuerliche Ausnahmen im Unternehmensbereich. Wird eine Immobilie nicht direkt verkauft, sondern im Rahmen eines sogenannten Share Deals übertragen, kann die Grunderwerbsteuer ebenfalls entfallen. Ein Share Deal ist eine spezielle Form des Immobilienerwerbs, bei dem nicht die Immobilie selbst direkt verkauft wird, sondern Anteile (Shares) an einer Gesellschaft, die Eigentümerin der Immobilie ist. Seit dem 1. Juli 2021 gilt: Damit ein Share Deal nicht der Grunderwerbsteuer unterliegt, dürfen innerhalb von zehn Jahren nicht mehr als 90 Prozent der Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft auf neue Erwerber übergehen.

Insbesondere die Regelungen zu Share Deals stehen derzeit auf politischer Ebene in der Diskussion. Es bleibt abzuwarten, ob diese Form der Steuerbefreiung in Zukunft in ihrer aktuellen Form bestehen bleibt.

Wann wird die Grunderwerbsteuer festgesetzt?

Die Grunderwerbsteuer wird nicht unmittelbar beim Immobilienkauf fällig, sondern erst nach Ausstellung eines Steuerbescheids durch das zuständige Finanzamt. Sobald der Kaufvertrag notariell beurkundet wurde, leitet der Notar die relevanten Daten an das sogenannte Liegenschaftsfinanzamt weiter. Das ist das Finanzamt, das für den Ort der Immobilie zuständig ist.  

Auf Basis des im Vertrag festgehaltenen Kaufpreises berechnet das Finanzamt die Höhe der Grunderwerbsteuer und erstellt den entsprechenden Bescheid. In der Regel erhalten Käufer diesen etwa sechs bis acht Wochen nach der Beurkundung. Ab dem Tag der Zustellung haben Sie dann einen Monat Zeit, die Steuer fristgerecht zu überweisen.

Die Zahlungsfrist ist verbindlich. Wenn Sie sie versäumen, müssen Sie mit zusätzlichen Kosten rechnen. Bereits ein einziger verspäteter Monat kann Säumniszuschläge in Höhe von 1 Prozent des Steuerbetrags verursachen. Zögern Sie die Zahlung weiterhin hinaus, drohen weitere Maßnahmen, zum Beispiel eine Kontopfändung oder im schlimmsten Fall eine Zwangsversteigerung der Immobilie.

Entwicklung der Grunderwerbsteuer in RLP

Die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz hat sich im Laufe der Jahre mehrfach verändert, blieb dabei aber über weite Strecken stabil.

In den Jahren 1995 und 1996 lag der Steuersatz zunächst bei 2 %.

Ab 1997 wurde er auf 3,5 % angehoben und über viele Jahre hinweg nicht verändert.

Seit 2006 liegt die Verantwortung für die Erhebung der Grunderwerbsteuer bei den Bundesländern. Rheinland-Pfalz machte von diesem Recht 2012 Gebrauch und führte die bisher einzige Erhöhung auf 5 % durch. Die Anpassung gilt bis heute (2025). 

]]>
Maklerprovision in Rheinland-Pfalz https://brueckmannimmobilien.de/finanzen/maklerprovision-rheinland-pfalz/ Wed, 25 Jun 2025 12:04:20 +0000 https://brueckmannimmobilien.de/?p=2506431

Die Maklerprovision ist die Vergütung, die ein Immobilienmakler für seine Vermittlung oder den Nachweis einer Immobilie erhält. In Rheinland-Pfalz beträgt die Maklerprovision typischerweise insgesamt 7,14 % des Kaufpreises. Die Gesamtprovision darf frei vereinbart werden, somit kann diese Zahl variieren. Sie wird nur fällig, wenn tatsächlich ein Kauf- oder Mietvertrag zustande kommt.

In der Regel wird die Provision als prozentualer Anteil am Kaufpreis berechnet. Die genaue Höhe kann je nach Region und individueller Vereinbarung variieren. Auch in Rheinland-Pfalz gelten dabei weitgehend bundesweite Standards. In diesem Beitrag erhalten Sie einen Überblick über die Höhe der Maklerprovision, wer diese bezahlt, welche Ausnahmen es gibt und welche Besonderheiten bei der Vermietung auftreten. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Die übliche Maklerprovision beim Hauskauf in Rheinland-Pfalz beträgt 7,14 % des Kaufpreises (inkl. MwSt), meist hälftig auf Käufer und Verkäufer verteilt, also 3,57 % pro Partei.
  • Gesetz seit 23.12.2020: Käufer zahlen maximal 50 % der Provision, wenn der Makler für beide Parteien tätig ist.
  • Ausnahmen bei der Provisionsregelung: Bei Grundstücken, Gewerbeimmobilien und Mehrfamilienhäusern sind individuelle Vereinbarungen möglich.
  • Bestellerprinzip bei Vermietung: Derjenige, der den Makler beauftragt (meist der Vermieter), zahlt die Provision – max. 2,38 Nettokaltmieten inkl. MwSt.
  • Provision wird nur fällig, wenn ein wirksamer Vertrag (z. B. notariell beurkundeter Kaufvertrag) zustande kommt.

Maklerprovision berechnen

Ermitteln Sie mit unserem Rechner Ihre Maklerprovision. Als Orientierung können Sie den in Rheinland-Pfalz und deutschlandweit gängigen Satz von 3,57 % pro Vertragspartei heranziehen.

Wie hoch ist die Maklerprovision beim Immobilienkauf?

In Rheinland-Pfalz liegt die übliche Maklerprovision bei insgesamt 7,14 % des Kaufpreises, inklusive Mehrwertsteuer. Dieser Betrag wird in der Regel gleichmäßig und fair auf Käufer und Verkäufer verteilt, sofern der Makler mit beiden Parteien einen Vertrag geschlossen hat. In diesem Fall darf der Anteil des Käufers bei einer Gesamthöhe von 7,14 % höchstens 3,57 % betragen. Diese faire Aufteilung der Maklerkosten ist heute Standard bei vielen Immobilienverkäufen in Rheinland-Pfalz.

Ein Beispiel: Bei einem Kaufpreis von 350.000 € ergibt sich eine Provision von jeweils 12.495 € für Käufer und Verkäufer – zusammen also 24.990 €.

Die Maklerprovision ist Teil der sogenannten Kaufnebenkosten. Was zu diesen noch alles gehört, erfahren Sie in unserem Blogbeitrag: Kaufnebenkosten in Rheinland-Pfalz 2025

Maklerprovision in Grünstadt

Als Immobilienmakler aus Grünstadt sind wir natürlich an der ortsüblichen Maklerprovision interessiert. Bei Immobiliengeschäften in Grünstadt wird in der Regel eine Provision von insgesamt 7,14 % erhoben, was dem in Rheinland-Pfalz üblichen Satz entspricht.

Wer zahlt die Maklerprovision?

Seit dem 23. Dezember 2020 gilt bundesweit die Regelung, wenn Sie als privater Käufer eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus kaufen und der Makler sowohl mit Ihnen als Käufer als auch mit dem Verkäufer zusammenarbeitet, muss die Provision fair aufgeteilt werden. Der Verkäufer darf Ihnen in den meisten Fällen höchstens die Hälfte der Maklerkosten weitergeben. Ist der Makler ausschließlich vom Verkäufer beauftragt worden, besteht also ein einseitiger Maklervertrag, muss die Provision vollständig vom Verkäufer getragen werden. Das sorgt für mehr Transparenz und Planungssicherheit.

Ausnahmen: Gewerbe, Grundstücke, Mehrfamilienhäuser

Für den Kauf von unbebauten Grundstücken, gewerblich genutzten Immobilien oder Mehrfamilienhäusern gelten die gesetzlichen Vorgaben zur Provisionsaufteilung nicht. Hier können individuelle Vereinbarungen getroffen werden, zum Beispiel, dass nur der Käufer oder nur der Verkäufer die Courtage übernimmt.

Wie sieht es bei der Vermietung einer Immobilie aus?

Bei der Vermietung von Wohnraum gilt das sogenannte Bestellerprinzip. Das heißt: Wer den Makler beauftragt, übernimmt auch die Kosten. In der Regel ist das der Vermieter. Diese Regelung wurde eingeführt, um Mieter finanziell zu entlasten. Die Provision darf maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer betragen, was etwa 2,38 Monatsmieten entspricht. Nur wenn Mieter selbst den Makler beauftragen, müssen Sie diese Kosten tragen.

Wann ist die Maklerprovision fällig?

Die Zahlung der Maklerprovision wird erst dann fällig, wenn ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist, also zum Beispiel, wenn der Kaufvertrag notariell beurkundet wurde. In den meisten Fällen erfolgt die Rechnungsstellung des Maklers direkt nach der Unterzeichnung.

]]>
Kaufnebenkosten in Rheinland-Pfalz 2025 https://brueckmannimmobilien.de/finanzen/kaufnebenkosten-rheinland-pfalz/ Tue, 03 Jun 2025 07:46:02 +0000 https://brueckmannimmobilien.de/?p=2506054

Die Kaufnebenkosten in Rheinland-Pfalz setzen sich aus den Kosten für den Notar und das Grundbuchamt (ca. 2 % des Kaufpreises), der Grunderwerbsteuer (5 % des Kaufpreises) und einer anteiligen Maklerprovision (ca. 3,57 % des Kaufpreises pro Partei) zusammen.

Notarkosten  Grundbuchkosten Grunderwerbsteuer Maklerprovision  Gesamt
ca. 1,5 % ca. 0,5 % 5 % 3,57 % pro Partei ca. 10,57 %

In Rheinland-Pfalz belaufen sich die durchschnittlichen Nebenkosten auf etwa 10,57 % des Kaufpreises.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kaufnebenkosten in Rheinland-Pfalz betragen etwa 10,57 % des Kaufpreises und setzen sich aus Notar- und Grundbuchkosten (ca. 2 %), Grunderwerbsteuer (5 %) sowie Maklerprovision (ca. 3,57 % pro Partei) zusammen.
  • Versteckte Nebenkosten wie Gutachten, Renovierungsarbeiten und Umzugskosten können Mehrkosten verursachen.
  • Die laufenden Nebenkosten nach dem Kauf umfassen regelmäßig anfallende Ausgaben wie Grundsteuer, Müllabfuhr, Wassergebühren, Versicherungen und Rücklagen für Instandhaltung, die jährlich mehrere hundert bis tausende Euro betragen können.
  • Sparpotenziale bei den Kaufnebenkosten bestehen unter anderem durch separate Ausweisung von Inventar, geschickte Standortwahl mit niedrigeren Steuersätzen und Eigenleistungen bei Umzug oder Renovierung.
  • Steuerliche Absetzbarkeit ist nur bei Vermietung oder gewerblicher Nutzung der Immobilie möglich.

Kaufnebenkosten Rechner

Berechnen Sie die Nebenkosten für Ihren Immobilienkauf in Rheinland-Pfalz und ganz Deutschland.

Üblicherweise 2 %
Üblicherweise 3,57 % pro Partei
In Rheinland-Pfalz derzeit 5 %

Was sind Kaufnebenkosten?

Neben dem eigentlichen Kaufpreis eines Immobilienkaufs fallen weitere Ausgaben an, die sogenannten Kaufnebenkosten. Diese setzen sich aus verschiedenen Gebühren und Abgaben zusammen, die beim Erwerb eines Hauses oder einer Wohnung zusätzlich zum Kaufpreis anfallen. Dazu zählen unter anderem die Notarkosten, die Eintragung ins Grundbuch, die Grunderwerbsteuer sowie gegebenenfalls eine Maklerprovision. Diese Posten machen zusammen einen nicht unerheblichen Teil der Gesamtkosten aus und betragen in Rheinland-Pfalz typischerweise rund 10,57 % des Kaufpreises.

Notar- und Grundbuchkosten: ca. 2 % des Kaufpreises

Beim Immobilienkauf in Deutschland führt kein Weg am Notar vorbei: Die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags ist gesetzlich vorgeschrieben und Voraussetzung für einen rechtlich wirksamen Eigentumsübergang. Neben der Beurkundung fallen weitere Gebühren an, zum Beispiel für die Eintragung ins Grundbuch.

Insgesamt sollten Sie für Notar- und Grundbuchkosten rund 2 % des Kaufpreises einkalkulieren. Diese setzen sich aus den Gebühren für die Vertragsbeurkundung, die Grundbucheintragungen sowie gegebenenfalls weiteren Leistungen – wie der Einrichtung eines Notaranderkontos oder der Eintragung von Dienstbarkeiten – zusammen. In besonderen Fällen können die Gebühren auch höher ausfallen: Bei komplexen Vertragsgestaltungen, schwierigen Eigentumsverhältnissen oder erhöhtem Haftungsrisiko für den Notar kann der Satz auf bis zu 5,5 % steigen. Solche Ausnahmen betreffen jedoch meist nur spezielle Einzelfälle. Beim klassischen Immobilienkauf bleibt es in der Regel bei den üblichen Kosten.

Grunderwerbsteuer: 5 % des Kaufpreises

In Rheinland-Pfalz beträgt die Grunderwerbsteuer derzeit 5 % des Kaufpreises. Die Steuer wird beim Erwerb von bebauten oder unbebauten Grundstücken fällig und ist gesetzlich verpflichtend.

Grundsätzlich sind laut § 13 Nr. 2 Grunderwerbsteuergesetz zunächst Käufer und Verkäufer gemeinsam steuerpflichtig. In der Praxis wird jedoch in den meisten Fällen vertraglich geregelt, dass der Käufer die Grunderwerbsteuer übernimmt. Nach Abschluss des Kaufvertrags informiert der Notar das zuständige Finanzamt, das daraufhin einen Steuerbescheid erlässt. Die Zahlung muss innerhalb eines Monats erfolgen.

Erst wenn die Grunderwerbsteuer beglichen ist, stellt das Finanzamt eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus – diese ist Voraussetzung für die endgültige Eintragung des Eigentümers ins Grundbuch.

Maklerprovision: ca. 3,57 % des Kaufpreises pro Partei

Wenn beim Immobilienkauf ein Makler beteiligt ist, fällt eine Provision – auch Courtage genannt – an. In Rheinland-Pfalz beträgt diese üblicherweise jeweils 3,57 % des Kaufpreises für Käufer und Verkäufer. Insgesamt beträgt die Maklerprovision also üblicherweise 7,14 % des Kaufpreises.

Falls Sie darüber nachdenken, Ihre Immobilie ohne Makler zu verkaufen, ist unser Blogbeitrag „Immobilie ohne Makler verkaufen“ genau das Richtige für Sie.

Die genaue Höhe der Courtage wird individuell vereinbart und richtet sich nach den regionalen Gepflogenheiten sowie dem Umfang der Maklerleistung.

Versteckte Nebenkosten

Neben den bekannten Kaufnebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notargebühren und Maklerprovision gibt es weitere Ausgaben, die beim Immobilienerwerb nicht auf den ersten Blick erkennbar sind. Typische versteckte Kaufnebenkosten sind:

Immobiliengutachten

Ein unabhängiges Immobiliengutachten ist beim Kauf einer Immobilie eine wertvolle Entscheidungshilfe. Es liefert eine fundierte Einschätzung über den tatsächlichen Marktwert der Immobilie und identifiziert frühzeitig Risiken. Die Kosten für ein Gutachten variieren je nach Art, Umfang und Objekt. Für ein ausführliches Verkehrswertgutachten sollten Sie mindestens 500 € einplanen. Die Kosten können jedoch auch höher ausfallen, zum Beispiel bei besonderen Objektmerkmalen oder höherem Bewertungsaufwand. 

Modernisierungs- und Renovierungskosten

Wer sich für eine Bestandsimmobilie entscheidet, sollte mögliche Renovierungs- und Modernisierungskosten von Anfang an in die finanzielle Planung einbeziehen. Der Umfang solcher Maßnahmen hängt vom Alter, Zustand und der Ausstattung des Objekts ab. Manche Arbeiten – etwa Maler- oder Bodenbelagsarbeiten – werden häufig direkt vor dem Einzug erledigt. Andere Mängel wiederum zeigen sich erst später und können unerwartet hohe Kosten verursachen.

Bei Eigentumswohnungen lohnt sich zudem ein Blick in die Protokolle der Eigentümerversammlungen sowie in die Höhe der vorhandenen Rücklagen und geplanten Maßnahmen der Gemeinschaft. In jedem Fall empfiehlt es sich, finanzielle Reserven für kurzfristig notwendige Reparaturen einzuplanen.

Umzugskosten

Beim Hauskauf sollten Sie mit Umzugskosten von 300 bis 1.500 € rechnen, je nach Entfernung und Menge des Hausrats. Ein lokaler Umzug mit professionellem Unternehmen kostet meist 500–800 €, während Fernumzüge deutlich teurer werden. Eigenregie mit Mietwagen ist günstiger, erfordert aber natürlich mehr Aufwand. Zusätzliche Kosten entstehen durch Verpackungsmaterial, Möbelmontage oder Sondertransporte.

Beispielrechnung: Kaufnebenkosten für einen Hauskauf in Rheinland-Pfalz

In unserem Beispiel gehen wir davon aus, dass Sie ein Haus für 400.000 € erwerben. Die Kaufnebenkosten betragen 10,57 % und belaufen sich in unserem Beispiel auf 42.280 €. 

Das sind die wichtigsten Posten im Überblick:

  • Grunderwerbsteuer: 5 % des Kaufpreises in Rheinland-Pfalz
    • Grunderwerbsteuer = 400.000 € × 0,05 = 20.000 €
  • Notarkosten: 1,5 % des Kaufpreises
    • Notarkosten = 400.000 € × 0,015 = 6.000 €
  • Grundbuchkosten: In der Regel etwa 0,5 % des Kaufpreises
    • Grundbuchkosten = 400.000 € × 0,005 = 2.000 €
  • Maklerprovision: 3,57 % des Kaufpreises pro Partei
    • Maklerprovision = 400.000 € × 0,0357 = 14.280 €
  • Gesamtkosten der Kaufnebenkosten: 20.000 € + 6.000 € + 2.000 € + 14.280 € = 42.280 €
    • Das entspricht 10,57 % des Kaufpreises.

Laufende Nebenkosten in Rheinland-Pfalz

Nach dem Erwerb einer Immobilie kommen regelmäßig anfallende Kosten auf Sie zu, die unabhängig vom eigentlichen Kaufpreis entstehen. Diese sogenannten laufenden Nebenkosten unterscheiden sich deutlich von den einmaligen Kaufnebenkosten und begleiten Sie als Hauseigentümer dauerhaft.

Typische laufende Nebenkosten sind:

  • Grundsteuer: Die Höhe der Grundsteuer richtet sich nach Einheitswert, Steuermesszahl und dem Hebesatz Ihrer Kommune. Je nach Lage und Objekt können die jährlichen Kosten zwischen 150 € und 800 € betragen.
  • Müllabfuhr: Die Abfallgebühren sind abhängig vom Wohnort und der gewählten Serviceart (Teil- oder Vollservice). 
  • Straßenreinigung: Viele Kommunen berechnen eine Gebühr je nach Länge der Straßenfront und Reinigungsintervall.
  • Wasser und Abwasser: Die Preise für Wasserver- und -entsorgung variieren regional und hängen vom Verbrauch ab.
  • Versicherungen: Empfehlenswert ist mindestens eine Wohngebäudeversicherung. Je nach Umfang und Anbieter sollten Sie mit 150 € bis 800 € jährlich rechnen. Auch eine Elementarversicherung und weitere Versicherungen können sinnvoll sein.
  • Schornsteinfeger: Die regelmäßige Kontrolle der Heizungsanlage und ggf. des Kamins ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Kosten betragen typischerweise zwischen 50 und 300 € pro Jahr.

 

Zusätzlich sollten Sie monatliche Rücklagen für Instandhaltung und Sanierungen bilden. Als Faustregel gelten 0,50 €/m² bei Neubauten und 1 €/m² bei älteren Immobilien. Bei einer Wohnfläche von 300 m² entspricht das 1.800–3.600 € jährlich.

Wie lassen sich Kaufnebenkosten reduzieren? 

Es lassen sich zwar nicht alle Kaufnebenkosten vermeiden, jedoch gibt es durchaus Möglichkeiten, diese Kosten beim Hauskauf zu senken.

Inventar separat ausweisen
Wenn im Kaufpreis bewegliches Inventar enthalten ist – zum Beispiel eine hochwertige Einbauküche, Markisen, Einbauschränke oder Gartengeräte – sollte dieses im Kaufvertrag klar beziffert und separat aufgeführt werden. Da sich die Grunderwerbsteuer und andere Nebenkosten nur auf den reinen Immobilienwert beziehen, verringert sich die Bemessungsgrundlage – und damit auch die Nebenkosten. Wichtig ist dabei: Das Inventar muss realistisch bewertet und nachvollziehbar aufgelistet sein.

Grunderwerbsteuersatz beachten
Die Höhe der Grunderwerbsteuer unterscheidet sich je nach Bundesland erheblich – zwischen 3,5 % und 6,5 %. Wer in Grenzregionen lebt, kann unter Umständen durch den Kauf in einem Nachbarbundesland mit niedrigerem Steuersatz mehrere Tausend Euro sparen. In Rheinland-Pfalz liegt der Satz aktuell bei 5 %, in Bayern dagegen nur bei 3,5 %.

Auf unnötige Zusatzleistungen verzichten
Einige Dienstleistungen, wie die Beauftragung eines Umzugsunternehmens, die Einlagerung von Möbeln oder optionale Versicherungen, sind nicht zwingend erforderlich. Wer Zeit und organisatorisches Geschick mitbringt, kann viele dieser Leistungen selbst übernehmen und dadurch spürbare Kosten sparen.

Dienstleistungen vergleichen
Kosten wie Notargebühren und Grundbuchkosten sind gesetzlich geregelt. Dennoch lohnt sich ein Vergleich bei frei wählbaren Leistungen z. B. bei Immobiliengutachtern, Versicherungen oder Handwerksfirmen. Holen Sie vor der Beauftragung mehrere Angebote ein und achten Sie auf versteckte Zusatzkosten.

Baugrundstück mit Bedacht erschließen lassen
Wer ein unerschlossenes Grundstück kauft, sollte sich vorab genau über die Erschließungskosten informieren. Durch frühzeitige Rücksprache mit der Gemeinde lassen sich unnötige Ausgaben vermeiden, etwa wenn bestimmte Leitungen bereits gelegt wurden oder über alternative Anbindungen nachgedacht werden kann.

Können Kaufnebenkosten steuerlich abgesetzt werden?

Wird die Immobilie selbst bewohnt, sind die Kaufnebenkosten in der Regel nicht steuerlich absetzbar. Bei einer vermieteten oder gewerblich genutzten Immobilie sieht es anders aus: Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sowie Maklerkosten können unter anderem als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben steuerlich angesetzt werden. 

Wann müssen die einzelnen Nebenkosten bezahlt werden?

Nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags werden die verschiedenen Kaufnebenkosten schrittweise fällig, allerdings nicht alle gleichzeitig. Die Zahlungsfristen unterscheiden sich je nach Posten und zuständiger Stelle.

Hier ein Überblick über die gängigen Fälligkeiten:

  • Maklerprovision: In der Regel unmittelbar nach der Beurkundung des Kaufvertrags fällig, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
  • Notarkosten: Die Rechnung vom Notariat erhalten Sie meist wenige Tage nach dem Termin. Die Zahlung ist üblicherweise innerhalb von zwei bis vier Wochen zu leisten.
  • Grundbuchkosten: Diese Gebühren folgen in der Regel vier bis sechs Wochen nach der Beurkundung und basieren auf der Eintragung der Auflassungsvormerkung bzw. des Eigentumswechsels.
  • Grunderwerbsteuer: Das zuständige Finanzamt verschickt den Steuerbescheid in der Regel sechs bis acht Wochen nach der Beurkundung. Ab Erhalt des Bescheids haben Sie einen Monat Zeit für die Zahlung.
  • Weitere Kosten (z. B. Renovierung, Umzug): Diese sind nicht an feste Fristen gebunden, sondern hängen von Ihrem persönlichen Zeitplan und den beauftragten Dienstleistern ab.
]]>
So gelingt der reibungslose Umzug https://brueckmannimmobilien.de/service/so-gelingt-der-reibungslose-umzug/ Thu, 24 Aug 2023 09:21:11 +0000 https://brueckmannimmobilien.de/?p=2485628

Umzugstipps für einen reibungslosen Wechsel der eigenen vier Wände

Ein Umzug ist oft mit viel Stress und Aufwand verbunden. Damit dieser Lebensabschnitt so reibungslos wie möglich verläuft, ist eine gute Planung unerlässlich. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihren Umzug optimal vorbereiten und durchführen können. Wir behandeln Themen wie Checklisten, die Wahl der richtigen Umzugshelfer, Kostenfaktoren und vieles mehr.

Die Bedeutung einer Umzugs-Checkliste

Eine gut durchdachte Checkliste ist das A und O eines erfolgreichen Umzugs. Sie hilft Ihnen, den Überblick über alle anfallenden Aufgaben zu behalten und nichts Wichtiges zu vergessen.

Was gehört in eine gute Umzugs-Checkliste?

  • Kündigung des alten Mietvertrags
  • Organisation von Umzugsmaterialien
  • Auswahl der Umzugshelfer
  • Terminplanung für den Umzugstag
  • Ummeldungen (Strom, Internet, etc.)

Wohnung ausmisten vor dem Umzug

Bevor Sie Ihre Sachen packen, sollten Sie Ihre Wohnung gründlich ausmisten. Das hat mehrere Vorteile: Sie sparen Platz, reduzieren die Umzugskosten und starten unbelastet in Ihr neues Zuhause.

Tipps für effizientes Ausmisten

  • Trennen Sie sich von Dingen, die Sie lange nicht benutzt haben.
  • Verkaufen Sie Wertgegenstände online, um zusätzliches Geld für den Umzug zu generieren.
  • Spenden Sie gut erhaltene Gegenstände an gemeinnützige Organisationen.

Die Wahl der richtigen Umzugshelfer

Die Wahl der richtigen Umzugshelfer ist entscheidend für den Erfolg Ihres Umzugs. Sie haben grundsätzlich zwei Optionen: private Helfer oder eine professionelle Umzugsfirma.

Vor- und Nachteile einer professionellen Umzugsfirma

  • Vorteile: Erfahrung, Effizienz, Versicherungsschutz
  • Nachteile: Höhere Kosten, weniger Flexibilität

Vor- und Nachteile von privaten Umzugshelfern

  • Vorteile: Kostengünstig, flexibel, persönlicher
  • Nachteile: Keine Versicherung, möglicherweise weniger effizient

Kostenfaktoren bei einem Umzug

Ein Umzug kann schnell ins Geld gehen. Daher ist es wichtig, alle anfallenden Kosten im Blick zu haben.

Durchschnittliche Kosten einer Umzugsfirma

Die Kosten für eine Umzugsfirma können stark variieren und hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Entfernung zwischen den Wohnorten und dem Umzugsvolumen. Im Durchschnitt sollten Sie mit Kosten zwischen 800 und 1.500 Euro rechnen.

Versteckte Kosten, die oft übersehen werden

  • Transportversicherung
  • Kosten für zusätzliches Verpackungsmaterial
  • Gebühren für das Einrichten einer Halteverbotszone

Der Ablauf eines Umzugs mit einer Umzugsfirma

Wenn Sie sich für eine Umzugsfirma entscheiden, ist es wichtig, den Ablauf im Voraus zu klären. Dies umfasst die Planung, den eigentlichen Umzugstag und die Nachbereitung.

Was passiert vor, während und nach dem Umzug?

  • Vor dem Umzug: Besichtigung der alten und neuen Wohnung, Angebotserstellung, Terminvereinbarung
  • Während des Umzugs: Transport der Möbel und Kartons, eventuell Montage und Demontage von Möbelstücken
  • Nach dem Umzug: Überprüfung des Inventars, eventuelle Reklamationen

Spartipps für den Umzug

Ein Umzug kann teuer werden, aber es gibt Möglichkeiten, Kosten zu sparen.

Wie kann man bei einem Umzug Geld sparen?

  • Vergleichen Sie mehrere Angebote von Umzugsfirmen.
  • Nutzen Sie gebrauchtes Verpackungsmaterial.
  • Planen Sie den Umzug in der Nebensaison, wenn die Preise oft niedriger sind.

Doppelte Mietzahlungen vermeiden

Doppelte Mietzahlungen können eine finanzielle Belastung darstellen. Mit der richtigen Planung lässt sich dieses Risiko minimieren.

Strategien zur Vermeidung doppelter Mietkosten

  • Frühzeitige Kündigung der alten Wohnung
  • Übergabe der neuen Wohnung so planen, dass sie mit dem Auszug aus der alten Wohnung zusammenfällt

Zeitmanagement beim Umzug

Ein guter Zeitplan ist das Herzstück eines stressfreien Umzugs.

Wie früh sollte man mit der Planung beginnen?

  • Mindestens zwei Monate vor dem geplanten Umzugstermin
  • Je früher, desto besser

Rechtliche Aspekte und Versicherung

Beim Umzug gibt es auch einige rechtliche Aspekte zu beachten.

Versicherung für Umzugshelfer

Wenn Sie private Umzugshelfer engagieren, sollten Sie eine Haftpflichtversicherung abschließen, die Schäden während des Umzugs abdeckt.

Sonderurlaub wegen Umzug

In einigen Fällen haben Arbeitnehmer Anspruch auf Sonderurlaub für den Umzug. Informieren Sie sich im Voraus bei Ihrem Arbeitgeber.

Fazit

Ein Umzug ist eine Herausforderung, die mit der richtigen Planung und Vorbereitung jedoch gut zu meistern ist. Von der Erstellung einer Umzugs-Checkliste bis zur Wahl der richtigen Umzugshelfer und der Beachtung rechtlicher Aspekte – in diesem Leitfaden haben Sie alle wichtigen Informationen für einen erfolgreichen Umzug gefunden. 

Sie haben noch Fragen oder benötigen Unterstützung? Wir freuen uns auf Ihre Nachricht

]]>
Immobilienbewertung erklärt https://brueckmannimmobilien.de/einblicke/immobilienbewertung-erklaert/ Thu, 24 Aug 2023 09:09:46 +0000 https://brueckmannimmobilien.de/?p=2485622

Die Immobilienbewertung ist ein entscheidender Schritt, wenn es darum geht, den Wert einer Immobilie zu ermitteln. Ob für den Verkauf, die Finanzierung oder aus rechtlichen Gründen – eine genaue Bewertung ist unerlässlich. In diesem Leitfaden erfährst du alles, was du über die Immobilienbewertung wissen musst.

Was ist eine Immobilienbewertung?

Definition und Ziel

Die Immobilienbewertung ist der Prozess der Wertermittlung einer Immobilie. Das Ziel ist in der Regel, einen realistischen Kaufpreis zu ermitteln, der sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer fair ist.

Unterschied zur Grundstücksbewertung

Während die Immobilienbewertung sich auf bebauten Grund konzentriert, bezieht sich die Grundstücksbewertung auf unbebaute Flächen. Beide sind jedoch eng miteinander verwoben, da der Wert des Grundstücks einen erheblichen Einfluss auf den Gesamtwert der Immobilie hat.

Gründe für eine Immobilienbewertung

  • Verkauf der Immobilie: Um einen fairen Preis zu erzielen.
  • Erbfall oder Scheidung: Zur gerechten Aufteilung des Vermögens.
  • Beleihung der Immobilie: Für Hypotheken oder andere Finanzierungen.
  • Versicherungswert: Um den richtigen Versicherungsschutz zu gewährleisten.
  • Besteuerung: Für steuerliche Zwecke.
  • Zwangsversteigerung: Im Falle von Schulden oder Insolvenz.

Wer führt die Immobilienbewertung durch?

Ein qualifizierter Sachverständiger oder Gutachter sollte die Immobilienbewertung durchführen. In Deutschland sollte dieser nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert sein oder zumindest einem anerkannten Verband angehören.

Methoden der Immobilienbewertung

Vergleichsverfahren

Hierbei wird der Wert der Immobilie durch den Vergleich mit ähnlichen, kürzlich verkauften Objekten ermittelt.

Ertragswertverfahren

Dieses Verfahren wird hauptsächlich bei vermieteten Objekten angewendet und berücksichtigt den erwarteten Ertrag der Immobilie.

Sachwertverfahren

Hier werden der Wert des Grundstücks und der Wert der baulichen Anlagen separat bewertet und dann addiert.

Vor- und Nachteile der Methoden

Jede Methode hat ihre Stärken und Schwächen, und die Wahl der Methode hängt von verschiedenen Faktoren wie Art der Immobilie, Lage und Marktsituation ab.

Faktoren, die den Wert einer Immobilie beeinflussen

  • Lage: Eine zentrale Lage oder ein attraktives Umfeld können den Wert erheblich steigern.
  • Zustand und Ausstattung: Modernisierte Immobilien sind in der Regel wertvoller.
  • Aktueller Immobilienmarkt: Angebot und Nachfrage spielen eine große Rolle.

Rechtliche Aspekte der Immobilienbewertung

Es gibt keine gesetzliche Pflicht für eine Immobilienbewertung, es sei denn, sie ist durch rechtliche Umstände wie eine Zwangsversteigerung erforderlich.

Fazit

Die Immobilienbewertung ist ein komplexer, aber unerlässlicher Prozess für jeden, der eine Immobilie verkaufen, kaufen oder aus anderen Gründen bewerten lassen möchte. Durch die Wahl der richtigen Methode und eines qualifizierten Gutachters kann ein realistischer und fairer Wert für die Immobilie ermittelt werden.

Sie benötigen eine Immobilienbewertung vom zertifizierten Fachmann? Wir sind gern behilflich.

]]>
Generalvollmacht für den Immobilienverkauf https://brueckmannimmobilien.de/vorsorge/generalvollmacht-fuer-den-immobilienverkauf/ Thu, 24 Aug 2023 05:30:28 +0000 https://brueckmannimmobilien.de/?p=2485616

Der Verkauf einer Immobilie ist oft ein komplexer und zeitaufwendiger Prozess, der viele rechtliche und finanzielle Aspekte beinhaltet. In bestimmten Lebenssituationen kann es sinnvoll oder sogar notwendig sein, eine vertrauenswürdige Person mit einer Generalvollmacht auszustatten. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Leitfaden zur Generalvollmacht im Immobilienverkauf, von der Definition bis zur praktischen Anwendung.

Was ist eine Generalvollmacht?

Eine Generalvollmacht ist ein rechtliches Dokument, das einer Person (dem Bevollmächtigten) die Erlaubnis gibt, im Namen einer anderen Person (des Vollmachtgebers) zu handeln. Im Gegensatz zu speziellen Vollmachten, die nur für bestimmte Aufgaben gelten, ermöglicht die Generalvollmacht die Vertretung in fast allen persönlichen und juristischen Angelegenheiten.

Arten von Vollmachten

    • Spezialvollmacht: Diese Vollmacht ist auf bestimmte Aufgaben oder Zeiträume beschränkt. Sie ist ideal für einzelne Transaktionen, wie den Verkauf eines Autos.

    • Vorsorgevollmacht: Diese Vollmacht tritt in Kraft, wenn der Vollmachtgeber aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln.

    • Generalvollmacht: Diese Vollmacht ist die umfassendste Form und erlaubt die Vertretung in nahezu allen Angelegenheiten, einschließlich finanzieller und rechtlicher Fragen.

Warum eine Generalvollmacht im Immobilienverkauf sinnvoll ist

Die Generalvollmacht bietet eine hohe Flexibilität und kann als Sicherheitsnetz in verschiedenen Lebenssituationen dienen. Sie ermöglicht es dem Bevollmächtigten, schnell und effizient zu handeln, was insbesondere im schnelllebigen Immobilienmarkt von Vorteil sein kann.

Fallbeispiele

    • Krankheit oder Unfall: Wenn der Vollmachtgeber durch Krankheit oder Unfall verhindert ist, kann der Bevollmächtigte alle notwendigen Schritte für den Verkauf der Immobilie unternehmen.

    • Längerer Auslandsaufenthalt: Bei einem längeren Aufenthalt im Ausland kann der Bevollmächtigte in Deutschland alle Angelegenheiten regeln, von der Besichtigung bis zum Notartermin.

    • Verkauf durch Erben: In Erbfällen kann eine Generalvollmacht die Abwicklung erheblich erleichtern und beschleunigen.

Risiken und Konsequenzen ohne Vollmacht

Der Mangel an einer Vollmacht kann zu erheblichen Verzögerungen und Konflikten führen, insbesondere wenn mehrere Parteien beteiligt sind, wie es bei Erbschaften oft der Fall ist.

Streit um das Erbe

Ohne eine klare Vollmacht kann es zu erbitterten Auseinandersetzungen zwischen den Erben kommen. Dies kann den Verkaufsprozess der Immobilie erheblich verzögern und sogar gerichtliche Schritte erforderlich machen.

Unklare Verkaufsabsichten

Wenn der Eigentümer nicht in der Lage ist, seine Absichten klar zu kommunizieren, etwa aufgrund von Krankheit, kann dies zu Unsicherheiten und möglichen rechtlichen Auseinandersetzungen führen.

Finanzielle Verluste

Die Verzögerungen und möglichen rechtlichen Streitigkeiten können nicht nur emotional belastend sein, sondern auch erhebliche finanzielle Verluste verursachen, etwa durch sinkende Immobilienpreise oder anfallende Gerichtskosten.

Rechtliche Aspekte der Generalvollmacht

Eine Generalvollmacht sollte immer notariell beglaubigt werden, um ihre Gültigkeit und Akzeptanz zu gewährleisten. Sie kann für einen bestimmten Zeitraum ausgestellt oder bis zum Widerruf durch den Vollmachtgeber gültig sein.

Besondere Vollmachten im Immobilienbereich

    • Transmortale Vollmacht: Diese Vollmacht bleibt auch nach dem Tod des Vollmachtgebers gültig und ermöglicht eine unkomplizierte Abwicklung des Immobilienverkaufs.

    • Postmortale Vollmacht: Diese Vollmacht wird erst nach dem Tod des Vollmachtgebers aktiv und kann in speziellen Erbsituationen sinnvoll sein.

Wie erstelle ich eine Generalvollmacht?

Die Erstellung einer Generalvollmacht sollte sorgfältig geplant und idealerweise mit juristischer Beratung durchgeführt werden. Sie kann handschriftlich oder maschinell erstellt werden, sollte aber in jedem Fall notariell beglaubigt sein.

Checkliste für die Erstellung

    • Vollständige Namen und Adressen: Beide Parteien sollten klar identifizierbar sein.

    • Genaue Beschreibung des Umfangs: Die Vollmacht sollte detailliert auflisten, welche Befugnisse der Bevollmächtigte hat.

    • Dauer und Gültigkeitszeitraum: Legen Sie fest, wie lange die Vollmacht gültig sein soll.

    • Notarielle Beglaubigung: Ein Notar bestätigt die Identität der beteiligten Parteien und die Echtheit der Unterschriften.

Fazit

Die Generalvollmacht ist ein wichtiges Instrument, das sowohl Flexibilität als auch Sicherheit im Immobilienverkauf bieten kann. Sie sollte jedoch mit großer Sorgfalt und nach eingehender juristischer Beratung erstellt werden. Mit der richtigen Vorbereitung und den passenden rechtlichen Rahmenbedingungen kann die Generalvollmacht eine wertvolle Hilfe im Immobilienverkauf sein.

Wir unterstützen Sie gerne beim Verkauf Ihrer Erbimmobilie und freuen uns auf eine Nachricht. 

]]>
Immobilie ohne Makler verkaufen? Beachten Sie diese Tipps https://brueckmannimmobilien.de/service/immobilie-ohne-makler-verkaufen-beachten-sie-diese-tipps/ Thu, 24 Aug 2023 05:05:43 +0000 https://brueckmannimmobilien.de/?p=2485608

Der Verkauf einer Immobilie ist eine komplexe Angelegenheit, die sorgfältige Planung und Vorbereitung erfordert. Wenn Sie den Verkauf ohne Makler durchführen möchten, gibt es einige wichtige Aspekte, die Sie beachten sollten. In diesem Ratgeber finden Sie umfassende Tipps, die Ihnen helfen, Ihre Immobilie erfolgreich zu verkaufen.

Marktanalyse

Bedeutung der Marktanalyse

Eine gründliche Marktanalyse ist der erste Schritt, um den optimalen Verkaufspreis für Ihre Immobilie zu ermitteln. Sie gibt Ihnen einen Überblick über die aktuelle Marktsituation und hilft Ihnen, Ihre Immobilie richtig zu positionieren.

Tools und Ressourcen für die Marktanalyse

Es gibt verschiedene Online-Portale wie ImmobilienScout24 oder immowelt, die Ihnen einen Einblick in vergleichbare Objekte in Ihrer Region bieten. Nutzen Sie diese Informationen, um einen realistischen Preis für Ihre Immobilie festzulegen.

Fallstricke und häufige Fehler

Ein häufiger Fehler ist, den Preis auf der Grundlage Ihrer eigenen Investitionen in die Immobilie festzulegen. Der Markt bestimmt den Preis, nicht Ihre persönlichen Ausgaben.

Preisgestaltung

Wie man den richtigen Preis findet

Der richtige Preis ist entscheidend für den schnellen Verkauf Ihrer Immobilie. Ein zu hoher Preis kann potenzielle Käufer abschrecken, während ein zu niedriger Preis den Wert Ihrer Immobilie mindern kann.

Risiken einer Über- oder Unterbewertung

Eine Überbewertung kann dazu führen, dass Ihre Immobilie länger auf dem Markt bleibt, während eine Unterbewertung Sie Geld kosten kann. Es ist wichtig, einen ausgewogenen Preis zu finden.

Home Staging

Definition und Bedeutung

Home Staging ist die Kunst, Ihre Immobilie so zu präsentieren, dass sie für potenzielle Käufer attraktiver wird. Dies kann durch kleine Renovierungen, die richtige Möblierung und eine ansprechende Dekoration erreicht werden.

Praktische Tipps für effektives Home Staging

Investieren Sie in kleine Reparaturen und sorgen Sie für eine saubere, aufgeräumte Atmosphäre. Nutzen Sie neutrale Farben und entfernen Sie persönliche Gegenstände, um den Käufern die Möglichkeit zu geben, sich die Immobilie mit ihren eigenen Vorstellungen zu füllen.

Wichtige Unterlagen

Liste der benötigten Dokumente

Für den Verkauf Ihrer Immobilie benötigen Sie verschiedene Dokumente wie den Grundbuchauszug, die Flurkarte und eventuell ein Wertgutachten.

Warum diese Dokumente wichtig sind

Diese Unterlagen bieten dem Käufer die notwendige Transparenz und können den Verkaufsprozess erheblich beschleunigen.

Online- und Offline-Werbung

Rolle des Internets im Immobilienverkauf

Das Internet ist heute das wichtigste Medium für den Immobilienverkauf. Online-Portale ermöglichen es Ihnen, ein breites Publikum zu erreichen und Ihre Immobilie effektiv zu bewerben.

Bedeutung von Zeitungsanzeigen und Verkaufsschildern

Neben der Online-Werbung können auch traditionelle Methoden wie Zeitungsanzeigen oder Verkaufsschilder effektiv sein, insbesondere in ländlichen Gebieten.

Besichtigungstermine

Vorbereitung der Immobilie

Vor einem Besichtigungstermin sollten Sie sicherstellen, dass die Immobilie sauber und aufgeräumt ist. Entfernen Sie unnötigen Kram und sorgen Sie für eine angenehme Atmosphäre.

Schaffung einer Wohlfühlatmosphäre

Kleine Details wie frische Blumen oder angenehme Hintergrundmusik können eine große Wirkung haben und den potenziellen Käufern ein positives Gefühl vermitteln.

Der Verkaufsabschluss

Rolle des Notars

Der Notar spielt eine entscheidende Rolle beim Abschluss des Verkaufs. Er sorgt für die rechtliche Sicherheit und führt beide Parteien durch den komplexen Prozess des Immobilienverkaufs.

Was nach dem Notartermin zu tun ist

Nach dem Notartermin sollten Sie alle notwendigen Schritte für die Übergabe der Immobilie einleiten, einschließlich der finalen Zahlungen und der Schlüsselübergabe.

Fazit

Der Verkauf einer Immobilie ohne Makler ist durchaus möglich, erfordert jedoch eine sorgfältige Planung und Vorbereitung. Mit den richtigen Strategien und Ressourcen können Sie den Prozess erfolgreich gestalten und einen fairen Preis für Ihre Immobilie erzielen.

]]>